Die Beiträge wurden ihm im Januar des Streitjahrs 2013 zurückgezahlt und zugleich dem FA die Auszahlung einer Leibrente mitgeteilt. Das FA folgt der Fristenregelung des BMF Das FA unterwarf die Beitragserstattung als Leibrente zu 66% der Besteuerung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dem widersprach das FG und gab der Klage statt. Die Erstattung der Pflichtbeiträge sei nach § 3 Nr. c EStG steuerfrei. Für die einschränkende Fristenregelung in dem vom FA herangezogenen BMF-Schreiben v. 19. 2013 (BStBl I 2013, 1087) fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Nach dem BMF-Schreiben (Rz 205) soll eine steuerfreie Beitragserstattung nur möglich sein, wenn nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Monate vergangen sind. Entscheidung: Die Wartefrist gilt für Erstattungen an gesetzlich Rentenversicherte Gemäß § 3 Nr. b EStG sind (u. a. ) Beitragserstattungen an gesetzlich Rentenversicherte nach § 210 SGB VI steuerfrei. Darunter fallen (u. (2020) Wie wird meine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk besteuert?. ) Beiträge an Versicherte, die nicht mehr versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus. Im Jahre 2016 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rente sowie zu einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt absetzbar bis zu 22. 767 Euro bei Ledigen und 45. 534 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 82% steuermindernd aus, also bis höchstens 18. 669 Euro bzw. 37. 338 Euro. " Die Frage ist jetzt, WO genau ich das eintragen soll. Irgendwo habe ich gelesen, dass es im Mantelbogen Seite 3 sein soll, aber da finde ich auch noch nichts passendes. Ich wäre für jede Hilfe dankbar! Beiträge ins berufsständische Versorgungswerk als Angestellter - Steuerlich absetzbar? - Steuern, Recht und Unternehmensgründung - Wertpapier Forum. Mfg danzy
5. 2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen. Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3. 6. 2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.
Bitte beachte hierbei, dass die Jahresbescheinigung in diesen Fällen in der Regel den Gesamtbeitrag enthält und der Anteil des Arbeitgebers von dir herausgerechnet werden muss. Der Arbeitgeber-Anteil ist in deiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 22b notiert und wird in der Taxfix-App bei der Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung erfasst.
Für 2022 ist der Abzug begrenzt auf 94% (2021: 92%) des Höchstbetrags von 25. 639 EUR für Ledige und 51. 278 EUR für Verheiratete pro Jahr. Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgaben ist, dass die späteren Leistungen (Zahlungen) der Versorgungseinrichtung denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. [2] Zur steuerlichen Einordnung der Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erbringen, veröffentlicht das BMF jeweils gesonderte BMF-Schreiben. [3] Für die Einordnung und Abzugsfähigkeit solcher Beiträge kommt es nicht darauf an, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG regelt, dass beschränkt Steuerpflichtige [4] Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen nicht als Sonderausgaben ansetzen dürfen. Nach Auffassung des EuGH verstößt diese Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit.
Bei der Rürup-Rente steigt 2020 zusätzlich der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Während er bis 2014 für Alleinstehende bei 20. 000 Euro pro Jahr festgeschrieben war, ist er seit 2015 an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Dort erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze 2020 auf 82. 800 Euro West und 77. 400 Euro Ost. Daher können Versicherte mit ihrer Rürup-Rente 2020 bis zu 25. 046 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 50. 092 Euro beim Finanzamt anzumelden. Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 90 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 22. 541 Euro und bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 45. 082 Euro als Sonderausgabenabzug an. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 21. 388 Euro, im Jahr davor 20. 392 Euro. Der Steuervorteil wächst demnach stetig.
AW: Beitrag berufsständisches Versorgungswerk Hallo an alle, ich greife die Frage nochmal auf weil für mich noch etwas offen ist. Es betrifft die Steuererklärung für 2016. Als Ärztin zahle ich Beiträge an das Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenkasse, die ich außer bei der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 und 9, wo sie ja automatisch übernommen werden, wohl noch als Sonderausgaben absetzen kann. "Die Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20 000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40 000 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Tatsächlich abzugsfähig ist allerdings nicht der volle Betrag, sondern ein jährlich steigender Prozentanteil des nachgewiesenen Betrages. " "Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG).