Hallo Community! An eine Abzweickdose, in der L1, L2, L3 und PEN liegen, soll eine Steckdose angeschlossen werden. Da die herkömmlichen Steckdosen allerdings N und PE benötigen, habe ich diese Fragen: Darf ich den PEN in der Abzweigdose zu N und PE auftrennen? Darf ich dann überhaupt eine Schutzkontaktsteckdose verwenden? Welche Nachteile hat das gegenüber neueren Anlagen, in denen N und PE ab Sicherungskasten schon getrennt sind? Weitere Informationen: Der Sicherungskasten ist schon erneuert und führt in das Haus bereits PE und N getrennt. Pen auftrennen fi un. In einem anderen Gebäude am selben Sicherungskasten ist allerdings noch alles PEN. In dem Sicherungskasten befinden sich mindestens LS-Schalter und (vermutlich) auch RCDs. Diese Fragen dienen momentan nur meiner Neugier und ohne alle Unsicherheiten komplett beiseite gelegt zu haben, wird auch nichts unternommen. Ich würde mich über fachliche Antworten freuen:) Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Wenn in der Abzweigdose die Außenleiter und der N (PEN) ankommen, dann darfst du keine Schutzkontaktsteckdose anschließen, da alle über einen RCD abgesichert sein müssen.
Die Hauptstromversorgung lässt sich ja oft leichter anpassen als die Steigleitungen. Ein RCD löst außerdem auch bei einem TN-C Netz aus. Zwar erst bei Körperschluss und nicht schon bei "Erdschluss" aber die Schutzfunktion ist trotzdem gegeben. So, nun zum eigentlichen Vorhaben: Über welche Netzform reden wir hier überhaupt? Den PEN so früh wie möglich auftrennen - Elektromeister - Elektro - Forum. Nur weil du einen PEN auf zwei Klemmen legst, wird daraus kein PE und N. Dazu musst du auch die PE Klemme noch mit dem Anlagenerder verbinden. Dann bist du aber bei Unterverteilungen im selben Gebäude auch wieder an dem Punkt, dass du den PE parallel zu deiner Zuleitung legst und kannst daher auch gleich auftrennen. 1 Seite 1 von 5 2 3 4 5 Photovoltaikforum Forum Allgemein Elektroinstallation und Zählerschrank
Darf natuerlich nicht mehr zusammengefuehrt werden. Dieser Teil der "Mischschaltung" wuerde natuerlich sehr deutlich gekennzeichnet werden. Danke fuer eure Hilfe! Euer EYE SPS Beiträge: 5107 Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27 Kontaktdaten: Beitrag von SPS » Montag 7. Juli 2008, 16:57 Hallo EYE, da das Gartenhaus neu errichtet wird, muß auch die E-Anlage vom Gartenhaus auf den neuesten Stand sein. Nullung ist heute erst ab 10mm² zulässig. Der FI ist schon viele Jahre Vorgeschieben. mfg sps 50Hertz Beiträge: 3559 Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53 Wohnort: Dümmerland von 50Hertz » Montag 7. Teil vom Haus im Inselbetrieb - FI und Erdung - Hilfe? - DIY PV, Akkus, EV und mehr. Juli 2008, 17:01 Hallo THE EYE! Hertzlich willkommen! Wir freuen uns immer wieder auf neue Mitglieder die aktiv sind. Natürlich darfst Du aus einem TNC-Netz ein TNC-S Netz machen. Eine Erdung gehört natürlich dazu. Darüber wirst Du auf dem Forentreffen genauestens informiert. Unser Motto 2008 heißt: "Erde-Masse-Potentialausgleich" Alles natürlich kostenfrei und individuell. (Dein Bier musst Du allerdings selber zahlen) Grüße von The EYE » Montag 7. Juli 2008, 17:03 Also kann ich das TNC-Netz im Gartenhaus zu einem TNC-S-Netz machen.
Ich hatte einmal die selbe Problematik wie du, ich habe einfach den PEN auf die GrGb Schiene gelegt, dort alle PE angeschlossen und bin mit 10mm² von der Schiene auf die N Klemmen der RCD (FI) und von jedem FI auf eine eigene N Schiene. Von der Funktion her macht es praktisch keinen Unterschied wann der PEN aufgetrennt wird, es sollte nur so früh wie möglich passieren! Einen PEN unter 10mm² darf es jedoch nicht mehr geben! Was mich noch interessiert! Hast du nur einen Außenleiter (Phase) also Wechselspannung oder hast du drei (somit Drehstrom)? MfG Marcel 08. 03. Pen auftrennen fi video. 2006 2. 247 3 Hallo Toni, Du brauchst Dir absolut keine Bauchschmerzen machen. So wie Du es gemachst hast, ist es absolut richtig und nach VDE auch heute noch erlaubt. Dass viele VNB nach TAB heute die PEN-Aufteilung bereits im HAK fordern, kann Dir schnurz sein.... 0V 05. 10. 2006 32. 569 2. 413 Die Aufteilung sollte so früh wie möglich erfolgen. Solange der PEN einen Mindestquerschnitt von 10mm² hat ist es aber zulässig den auch später aufzuteilen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen. ac dc master Kabelbinder Knipser Beiträge: 152 Registriert: Fr 24. Feb 2012, 23:25 Danksagung erhalten: 3 Mal Beitrag von ac dc master » Di 27. Mär 2012, 00:01 schon mal in der TAB gelesen was da steht. da steht zum beispiel, das es wenn möglich ist, den PEn so früh wie möglich zu trennen ist. sprich im HAK oder im zählerschrank. das ist nicht nur eine EMV sache sondern ein grundliegende. in zukunft werden wir uns so wieso mit einem sechleiter system auseinander setzen müssen wenn wir mehr elektronische und computergesteuerte systeme in unseren häusern und wohnungen haben wollen. Zurück zu "Elektroinstallation" Wer ist online? Pen auftrennen fi film. Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste
Folgende Situation stellts sich mir: Mein Kronleuchter hat vier Adern die aus...
-> HAK -> HV -> UV -UV zu spät bzw. verbrauchernah? Topnutzer im Thema Elektrotechnik Es kommt darauf an was installiert/erneuert/geändert wird. Bei Neuanlagen wird i. d. R. im HAK auf TN-S aufgesplittet. Wird die Zähleranlage erneuert sollte ebenfalls im HAK der PEN getrennt werden. Allerdings ist zu beachten, dass nicht jede Steigeleitung erneuert werden kann, hier wäre ein "Zwitter" TN-CS in der Form zu installieren, dass der PEN tatsächlich erst in den UVs aufgeteilt wird. In die Zähleranlage wird L1, L2, L3, N und PEN geführt. Mit jedem Austausch einer Steigeleitung wird der entsprechende Anlagenteil auf TN-S umgerüstet. Wenn die letzte Steigeleitung gewechselt wurde wird der PEN zum PE und die Anlage ist dann kompl. Klassische Nullung-PEN auftrennen - diesteckdose.net. auf TN-S umgestellt. Wenn die Zähleranlage im TN-C-System ausgerüstet ist und erstmal nur die Steigeleitung(en) ausgetauscht werden, sollte die Aufteilung hinter dem/den Zähler(n) durchgeführt werden. Woher ich das weiß: Hobby – Meine Beiträge sind keinesfalls rechtsverbindlich!