Denn dann wird die Leistung erbracht. Man könnte zwar auch die Meinung vertreten, dass die Preisbasis von vor zwei Jahren anzusetzen wäre, weil das die Kosten wären, die gegriffen hätten, wenn von Anfang an die Auftragserweiterung bedacht worden wäre. Das überzeugt jedoch nicht. Denn das würde nur gelten, wenn die Planerin die Auftragserweiterung zu vertreten hätte. Das war aber im vorliegenden Fall unstrittig nicht gegeben. Entscheidet sich also die Auftraggeberin für eine Auftragserweiterung, gilt dafür die Kostenbasis zum Zeitpunkt der mangelfreien späteren Kostenberechnung. Antwort 5: Die Planerin hat der GHV den Vertrag zugesandt. Der Vertragstext nimmt bei den anrechenbaren Kosten nur allgemein § 6 Abs. Kostenfeststellung – Wikipedia. 1 HOAI in Bezug. Dieser lautet: "Das Honorar (…) richtet sich (…) nach den anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung (…). " Dem Wortlaut "sofern" folgend könnte man der Bewertung der Auftraggeberin zustimmen, wonach sich die anrechenbaren Kosten aus der Kostenberechnung ergeben und nur dann aus der Kostenschätzung, wenn keine Kostenberechnung vorliegt.
Blum-Service Cad Planung Grundrisse DIN 276 DIN 277 WoFlV 2004 Baustoffe Treppenplanung Altbausanierung EnEV Baukosten/Index Erdarbeiten Betonarbeiten Abdichtung Mauerarbeiten Zimmerei Dachdecker Fenster/Zubehör Heizung Sanitärarbeiten Elektroarbeiten Innenausbau Impressum/AGB DIN 276-1 > Kosten im Hochbau DIN 276 Kosten im Hochbau 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau wie Bauwerke, Bauteile, Bauelemente und Baustoffe 2 Begriffe 2. 1 Kosten im Hochbau 2. 2 Kostenplanung 2. 3 Kostenermittlung 2. 3. 1 Kostenschätzung 2. 2 Kostenberechnung 2. 3 Kostenanschlag 2. 4 Kostenfeststellung Kostenfeststellung Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Kostenfeststellung dient dem Vergleich zwischen dem Kostenanschlag und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für das Bauvorhaben. Die Kostenfeststellung ist weiter die Voraussetzungen Erfahrungswerte und Kostenkennwerte zu ermitteln. 2. 4 Kostenkontrolle 2.