Es gab für sie auch keine gesetzliche Grundlage, dennoch wurden sie allgemein in der Jurisdiktion angewandt. Ohne die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die seitdem gelten, geht im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht gar nichts. Es handelt sich dabei nicht um starre Regeln, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" wurden und werden weiterhin entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und versorgungsmedizinischer Erfordernisse fortentwickelt. Den Gutachtern dienen sie als Richtlinie und Grundlage für die Bewertung der verschiedenen Auswirkungen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter besonderer Berücksichtigung ihres Zusammenwirkens. Die GdB Tabelle Zu einem ganz wesentlichen Teil bestehen die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" aus der GdB Tabelle. Gdb Tabelle 2019 Arthrose Knie - Vera Gehling. Diese findet sich in Abschnitt B und heißt auch GdS Tabelle. Die Abkürzung GdS steht für "Grad der Schädigungsfolgen" und ist gleichbedeutend mit dem früheren Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE).
Ein ebenfalls "unsichtbares Leiden" ist die psychische und seelische Behinderung, die anhand der Behinderungsgrad Tabelle ermittelt wird. Diese Art von Beeinträchtigung wird häufig unterschätzt, doch jährlich gehen allein 75. 000 Menschen wegen einer schweren psychischen Erkrankung vorzeitig in Rente. Unter Punkt 3 finden sich in der GdB Tabelle VdK unter anderem Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata, die zum Beispiel Angstzustände und Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen und soziale Anpassungsschwierigkeiten nach sich ziehen können. Suchtkrankheiten wie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit und deren Auswirkungen werden ebenfalls als Ursache einer Behinderung im Einzelfall anerkannt. Zur Beurteilung der Beeinträchtigung wird in der Regel ein psychiatrisches Gutachten herangezogen. Nicht alle Erkrankungen sind in der GdB Tabelle aufgeführt Bei Feststellung des Grades der Behinderung mittels der GdB Tabelle werden nur solche Beeinträchtigungen berücksichtigt, die für sich allein einen GdB von mindestens 10 ausmachen würden.
Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz), z. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie); bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie (Die für Erwachsene angegebenen Wattzahlen sind auf mittleres Lebensalter und Belastung im Sitzen bezogen. ) Liegen weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Notwendige körperliche Leistungsbeschränkungen (z. bei höhergradiger Aortenklappenstenose, hypertrophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen zu bewerten. 9. 2 Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen ist der GdS von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. Bei Herzklappenprothesen ist der GdS nicht niedriger als 30 zu bewerten; dieser Wert schließt eine Dauerbehandlung mit Antikoagulantien ein. 9. 3 Nach einem Herzinfarkt ist der GdS von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. 9. 4 Nach Herztransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen.