Richtlinien und Antragsformular für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf tätig gewesen zu sein. Das betrifft z. B. Personen, die ohne Berufsabschluss bereits mehrere Jahre in einer Zahnarztpraxis tätig sind und den Abschluss als ZFA erwerben möchten. Nähere Informationen für die Zulassung zur Abschlussprüfung in diesem Fall erhalten Sie bei Ihrem Zahnärztlichen Bezirksverband. Prüfung ZFA | Bayerische Landeszahnärztekammer. Wiederholungsprüfung Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Bei Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren ab Nichtbestehen der Abschlussprüfung, kann sich der Prüfling auf Antrag von den schriftlichen Bereichen oder vom praktischen Teil der Prüfung befreien lassen, wenn dort mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Kosten/Freistellung Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende kostenfrei. Die Kosten hat der Ausbildende zu tragen, auch für Wiederholungsprüfungen bei fortgesetztem Ausbildungsverhältnis.
Für jeden Prüfungsbereich wird ein eigenes Ergebnis ausgewiesen, es gibt keine Gesamtnote. Prüfungsbereich 1: Arbeitsplanung Schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben 120 Minuten Bearbeitungszeit 15 Aufgaben aus fachtheoretischen Prüfungsgebieten inkl. Prüfungen. siebdruckspezifischen Berechnungen Erlaubtes Hilfsmittel: nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten Prüfungsbereich 2: Siebdrucktechnik Praktisches Prüfungsstück mit Dokumentation 1. Siebdruckprodukt herstellen (Gewichtung: 70%) 2. Farbe mischen (Gewichtung: 15%) 3. Dokumentation (Gewichtung: 15%) Gesamtdauer Prüfungsbereich 2: 5 Stunden
Klassenarbeiten
Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung erfolgt im "dualen System", das heißt in der Zahnarztpraxis und in der Berufschule und dauert in der Regel drei Jahre. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein guter Haupt- oder Realschulabschluss; bei vorliegendem Abitur lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag auf zwei Jahre verkürzen. Zwischenprüfung zfa übungsaufgaben. Selbstverständlich ist dieser krisensichere und qualifizierte Beruf im Gesundheitsbereich auch eine interessante Alternative für junge Männer, die sich nach und nach verstärkt für dieses Berufsbild interessieren. Im ersten Ausbildungsjahr vermittelt die Ausbildung eine berufsfeldbreite Grundbildung. Mit dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab. Sie ist Zulassungsbedingung für die Abschlussprüfung, die von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg abgenommen wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen und praktischen Teil.
Der reine kalendarische Zeitablauf genügt nicht. Die Ausbildung muss tatsächlich auch absolviert worden sein. Bei Fragen dazu in Einzelfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnärztlichen Bezirksverband. Grundsätzlich unterliegt die Zulassung zum jeweiligen Prüfungstermin bei regulären Ausbildungsverhältnissen einer Stichtagsregelung. Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 31. 3. eines Jahres endet, können zu Abschlussprüfung im Januar zugelassen werden. Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. 9. eines Jahres endet, können zur Abschlussprüfung im Juni/Juli zugelassen werden. Beginnt das Ausbildungsverhältnis nicht mit dem allgemeinen Beginn des Berufsschuljahres, kann dies dazu führen, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung erst zum nächstmöglichen Termin nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses erfolgen kann. Prüfungsfragen ZFA - Abschlusspruefung.de. Zulassung in besonderen Fällen Auszubildende können auch vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
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