2 Samstage/Monat 9. 00 – 15. 30 Uhr Dauer 60 Stunden Kosten Kursgebühr 980, - Euro, Zahlung in Raten möglich Fördermöglichkeiten Bildungsurlaub Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind staatliche Anerkennung als Kinderpfleger/in und mind. Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und Durchführungsverordnung | Nds. Kultusministerium. 2 Jahre Berufserfahrung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder im Lehramt an Sonderschulen Fachkräfte aus dem erweiterten Fachkräftekatalog, die die Nachqualifizierung zur elementarpädagogischen Fachkraft absolviert haben und mind. 2 Jahre Berufserfahrung mitbringen Die Anmeldung ist jederzeit (ohne Fristen) möglich. Senden Sie uns Ihre Anmeldeunterlagen an adresse Pädagogische Kolping Akademie Olgastraße 86 70180 Stuttgart Deutschland Koordinaten POINT (9. 180342 48. 769874) Ihre Anmeldung konnte nicht validiert werden. Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Außenstellen Kindertagesstätten sollen grundsätzlich als einheitliche Organisationseinheiten räumlich gebündelt an einem Standort geführt werden. Dennoch wird die Einrichtung von eingruppigen Außenstellen rechtssicher ermöglicht, um eine entsprechend wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen. Für bereits bestehende mehrgruppige Außenstellen und Kindertagesstätten mit mehr als einer Außenstelle gibt es Bestandsschutz. 2. Leitung mehrerer Kindertagesstätten Es wird zukünftig geregelt bzw. ermöglicht, dass ein und dieselbe pädagogische Fachkraft die Funktion der Leitung in zwei (eigenständigen) Kindertagesstätten wahrnimmt. Institut für Soziale Berufe: Informationen. Diese Person darf maximal für zwei Kindertagesstätten gleichzeitig die Leitungsfunktion ausüben, um den Leitungsaufgaben noch gerecht werden zu können. Dabei ist der Begriff der Leitung funktional zu verstehen; die Funktion kann insofern auch durch mehrere geeigneten pädagogischen Fachkräfte im Rahmen eines Leitungsteams wahrgenommen werden. 3. Kindergartengruppen im Wald Die Regelungen orientieren sich an den bisherigen Verwaltungsregelungen für die Genehmigung von Waldkindergärten und Waldgruppen.
So liegt in einem Teil der untersuchten Einrichtungen der Anteil des "nicht einschlägig" qualifizierten Personals bei bis zu 29 Prozent. Besonders in kleinen Teams wirkt sich dieses Verhältnis ungünstig auf die Prozessqualität aus, vor allem solange dieses Personal auf den Personalschlüssel angerechnet wird und Tätigkeit von klassischen Kita-Fachkräften ausübt, für die es nicht qualifiziert ist. Pädag. Fachkraft nach § 7 KiTaG (m/w/d) für Krippe und KiTa. Auch die mit der Multiprofessionalität verbundene Zielsetzung wird nur in begrenztem Umfang erreicht, da das Spezialwissen der "nicht-einschlägig" Qualifizierten im komplexen pädagogischen Alltag der Einrichtungen verwässert und nur zum Tragen kommen kann, wenn diese Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden bzw. nicht die Aufgaben von Erzieher/innen übernehmen müssen. Die GEW hat die Änderung des Fachkräftekataloges von Anfang an kritisch beurteilt. Dies wird letztlich durch die Studie bestätigt: Kindertageseinrichtungen brauchen fachlich qualifiziertes, gut ausgebildetes Personal. Die Öffnung des §7 KiTaG bis hin zu Dorfhelfer/innen kann dies nicht leisten.
Die aus der Studie abgeleiteten Handlungsempfehlungen machen diese Problematik ebenfalls deutlich. So wird an die Trägerebene appelliert, "nicht-einschlägig" qualifiziertes Personal nicht oder nur teilweise auf den allgemeinen Personalschlüssel anzurechnen, solange ihnen die erforderlichen pädagogischen und bildungsbezogenen Grundlagen fehlen. In Richtung der politischen Entscheidungsebene zielt die Empfehlung darauf, besonders für die "nicht-einschlägig" Qualifizierten spezifische praxisintegrierte, modularisierte Weiterbildungsangebote ("PIA plus"-Modell) für Heil-/Pflegeberufe zu entwickeln, die zu staatlich anerkannten Abschlüssen führen. Real bedeutet dies, dass die betroffenen Personen eine Erzieher/innenausbildung nachholen sollen. Spezialwissen kommt nicht zum Tragen Die Studie zeigt, dass die mit der Aufweichung des Fachkräfteparagrafen verbundenen Ziele bestenfalls formal erreicht werden. Es konnten zwar freie Stellen besetzt werden und Baden-Württemberg damit im Ländervergleich eine gute Betreuungsquote erreichen, über die Qualifikation der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen sowie die Qualität der pädagogischen Arbeit sagt diese allerdings wenig aus.
Sie sollten daher die Kartendarstellung nicht zur Routenplanung verwenden. Hinweis: ein Update der Kurserfassung mit vollständigen Adressen für Kursstätten ist in Planung. Abendkurs Bildungsgutschein Barierrefreier Zugang Ja Nein Ja Beschreibung Kompaktkurs - Weiterqualifizierung zur Gruppenleitung nach § 7 Abs 6. Nr. 4. 2. c. KiTaG Als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/ in mit zweijähriger Berufserfahrung können Sie sich für die Übernahme einer Gruppenleitung qualifizieren. Damit können Sie in der Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers arbeiten. Die Fortbildung vermittelt Ihnen die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fortbildung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen nach § 7 Abs. 6 Nr. c KiTaG. Diese Weiterqualifizierung ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg und wird auch nur hier anerkannt. Kursinhalte – Pädagogische Handlungsansätze und Grundlagen des Orientierungsplans – Erziehung und Berufsrollenklarheit – Pädagogische und psychologische Grundlagen – Inklusion und Vielfalt (Unterschiedlichkeit leben) – Arbeit mit den Handlungs- und Entwicklungsfeldern – Bewegungspädagogik und Gesundheitserziehung – Zusammenarbeit mit Eltern, Team, Träger und Institutionen – Beobachtung und Dokumentation kindlicher Lern- und Entwicklungsprozesse – Gestaltung von Spielbedingungen und Spielförderung Termine 31. Oktober + 2.
Größere Probleme zeigen sich jedoch bei den "nicht-einschlägig" qualifizierten Fachkräften, vor allem wenn sie im Rahmen des Stellenplanes als pädagogische Fachkraft eingesetzt werden, was in der Regel der Fall ist. Deutlich wird, dass fachfremde Personen die Aufgaben und Herausforderungen der alltäglichen pädagogischen Arbeit am Anfang falsch einschätzen und die Komplexität erst allmählich erkennen und bewältigen. Diesen Berufsgruppen fehlt in der Regel das in Kindertageseinrichtungen vertretene "Bild vom Kind", ein handlungsfeldspezifisches und frühpädagogisches Theoriewissen sowie die Methodenkompetenz für die Arbeit in Gruppen, in Teams und mit Eltern bzw. Familien. Eine deutliche Überforderung zeigt sich im Umgang mit Konflikten in der Gruppe und mit herausfordernden Verhaltensweisen von Kindern sowie in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Durch die großen zeitlichen und fachlichen Herausforderungen des pädagogischen Alltags können diese Kräfte ihr Wissen und Können aus den medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder sozialen Bereichen kaum einbringen.
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