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In den 90 iger Jahren beteiligte sich eine Vielzahl von Anlegern an den Immobilienfonds der Cumulus Gruppe: • Einkaufs- und Gewerbezentrum Angermünde GdbR • Einkaufsmarkt Biblis Immobilienfonds GdbR • Einkaufsmarkt Tamm-Hohenstange GdbR • Einkaufszentrum Geithain GdbR • Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR • Einkaufszentrum Ilsbenburg GdbR • Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR • Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR • Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR • Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR • Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 4 GdbR • Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer GdbR (Möckern) • Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR • Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 4 GdbR • Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 5 GdbR • Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR • R. A. P. Vermögensanlagen Aktiengesellschaft & Co. KG Cumulus No. 12 Vorwiegend wurde in Investitionsobjekte in den Neuen Bundesländern investiert. Hierzu nahmen die Fondsgesellschaften, die in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts konzipiert sind, Darlehen auf.
31. 12. 2013 1247 Mal gelesen Landesbank Baden-Württemberg verklagt Anleger des Immobilienfonds Neue Bundesländer No 1 GdbR auf Rückzahlung des Darlehens Insolvenzantrag über Immofonds neue Bundesländer No 1 gestellt: Nach einem aktuellen Anhörungsschreiben des Amtsgerichts Ludwigsburg am Rhein, welches die Gesellschafter des Immobilienfonds Neue Bundesländer No 1 zwischen den Weihnachtsfeiertagen erhalten haben, wird wohl über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Gericht teilte in dem Schreiben den Gesellschaftern des Fonds zunächst mit, dass eine Mitgesellschafterin bei dem o. g. Gericht einen Insolvenzantrag gestellt hat. Gemäß § 15 Abs. 2 S. 3 InsO wurden damit alle Mitgesellschafter informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Gelegenheit zur Anhörung ist eine Formalie. Das Insolvenzgericht wird nun nach Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnen, wenn die Insolvenzmasse für die Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht.
Die Fonds befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Beteiligungen (Fondsanteile) sind in der Mehrzahl der Fälle durch Darlehen der Sparkasse Mannheim, heute Sparkasse Rhein Neckar Nord, oder der Kreissparkasse Ludwigshafen fremdfinanziert worden. Bei den Darlehen besteht die Besonderheit darin, dass die Darlehensverträge nicht von den Anlegern selbst abgeschlossen und unterzeichnet worden sind. Der Anleger hat in den meisten Fällen eine notarielle Vollmacht unterzeichnet, die dem Treuhänder, der Firma Hoffmann und Kuhlmann Steuerberatungsgesellschaft mbH / Kuraconsult Steuerberatungsgesellschaft mbH eine umfassende Vollmacht erteilt, die auch zum Abschluss der Darlehensverträge berechtigte. Der Treuhänder hat dann den Darlehensvertrag mit den Banken ausgehandelt und für den Darlehensnehmer unterschrieben. Die Anleger haben die beteiligten Banken niemals von innen gesehen. Aufgrund der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht fest, dass die Bevollmächtigung des Treuhänders gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.
Cumulus-Fonds, Neue Bundesländer Die Cumulus-Fonds investierten hauptsächlich in Gewerbe- und Einkaufszentren in den neuen Bundesländern. Durch eine gelungene Außendarstellung als "Steuersparmodell" konnten viele Anleger für die zahlreichen Cumulus-Fonds gewonnen werden. Daneben sollten die im Prospekt umworbenen hohen Renditen die Anlage abrunden. Leider konnten die prognostizierten Renditen und Steuerersparnisse der Cumulus-Fonds in der Realität nicht umgesetzt werden. Infolge dessen blieben die versprochenen Ausschüttungen zunächst in reduzierter Form und später ganz aus. Später konnten dann selbst die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen nicht mehr bei allen Cumulus-Fonds vollumfänglich bedient werden. Anleger der Fonds Neue Bundesländer unterliegen einem besonderen Haftungsrisiko: Als Folge der wirtschaftlichen Schieflagen wurden Sanierungskonzepte erarbeitet, die die Inanspruchnahme der Anleger vorsahen. Ebenso kam es bei gescheiterten Sanierungskonzepten zur Darlehenskündigung, die zur sofortigen Fälligkeit der noch offenen Darlehenssumme führt.
Erste Geldeingänge können wir bereits verzeichnen. Sehr wichtig für die Anleger ist, dass die Ansprüche auf Freistellung aus dem Darlehensvertrag nicht verjähren können. Es handelt sich nämlich um einen sog. Feststellungsanspruch, der nicht der Verjährung unterliegt. D. h. das Darlehen muss keinesfalls zurückgezahlt werden. Redaktioneller Ansprechpartner: KTAG Rechtsanwälte Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Lise-Meitner-Str. 2 28359 Bremen Tel: 0421 / 52 09 48-0 Fax: 0421 / 52 09 48-9 E-Mail:
5. Halsumfang... die stärkste Stelle des Halses unterhalb des Kehlkopfes. 6. Brustumfang... die stärksten Stelle des Oberkörpers (unterhalb der Achseln). 7. Taille... ohne zu schnüren direkt oberhalb des Bauchnabels. 8. Fox handschuhe damen 2. Hüftumfang... die breiteste Stelle des Gesäßes. 9. Beinumfang... die breiteste Stelle des Oberschenkels. Beine vermessen 1. Wade... Umfang der stärksten Stelle der Wade. 2. Fessel... Umfang der schmalsten Stelle oberhalb des Sprunggelenks.
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