Eine Leistungsfeststellung nach dem BDG (früher "Dienstbeschreibung") ist nur für Lehrer/innen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis möglich, nicht für Vertragslehrer/innen. Sie hält fest, ob die Lehrperson im vergangenen Schuljahr den zu erwartenden Arbeitserfolg "durch besondere Leistungen erheblich überschritten" "aufgewiesen" trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung durch die Schulleitung "nicht aufgewiesen" (die 2. Leistungsfeststellung - Der Standpunkt. Ermahnung hat frühestens 3 Monate und spätestens 5 Monate nach der ersten zu erfolgen) hat. Für Vertragslehrer/innen gibt es nur eine " Leistungsbeschreibung". Verpflichtung zur Leistungsfeststellung: Die/Der Vorgesetzte hat über die Dienstleistung der Lehrperson mit (prov. ) öffentlichem Dienstverhältnis zu berichten ("Dienstbeschreibung"): unmittelbar vor der Definitivstellung wenn sie/er der Meinung ist, dass die Lehrperson trotz nachweislicher, spätestens drei Monate vor Ende des Schuljahres, erfolgter Ermahnung den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat wenn im vorangegangenen Schuljahr eine Leistungsfeststellung nach Pkt.
2 erfolgt ist. Nach zweimal hintereinander erfolgter Leistungsfeststellung mit "nicht aufgewiesenem Arbeitserfolg" wird die Beamtin / der Beamte entlassen (BDG § 22). Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung: Eine Leistungsfeststellung (BDG § 81) ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie im Hinblick auf den Arbeitsplatz der/des Betroffenen Einfluss auf die Bezüge oder die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung haben kann, bei Lehrer/innen auch dann, wenn sie Einfluss auf eine bevorstehende mögliche Verleihung einer schulfesten Stelle haben kann (BDG § 220/1/Z. Antrag auf leistungsfeststellung e. 2). Die Leistungsfeststellung "Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten" darf zwar grundsätzlich nur in jenem Schuljahr getroffen werden, das dem Schuljahr vorangeht, in dem der Einfluss der Leistungsfeststellung auf die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung zum Tragen kommt. Die Leistungsfeststellung kann aber auch in jenem Schuljahr getroffen werden, in dem ihr Einfluss zum Tragen kommt, und zwar dann, wenn sie noch Auswirkungen auf die betreffende Maßnahme haben kann.
2 Schülerinnen und Schüler, die nicht die nach § 25 Abs. Antragsformular - Schritt 1 von 7. 4 erforderliche Gesamtbewertung erzielt haben, können sich einer zusätzlichen mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache und im Fach Mathematik oder in einem von beiden Fächern unterziehen. (4) 1 Die Schülerinnen und Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer Englisch, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Informatik und digitales Gestalten und Buchführung der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. 2 Die Teilnahme setzt den Besuch des entsprechenden Fachs voraus. (5) Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache durch das Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.
Das Österreichische Hauptmünzamt stellte von 1955 bis 1973 25-Schilling-Gedenkmünzen in Form von Silbermünzen in einer Legierung von 80% Silber und 20% Kupfer her. Gleichzeitig war die erste 25-Schilling-Prägung im Jahre 1955 die erste Gedenkmünzenprägung der Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg und der Rückkehr zum Schilling. Ab dem 1. März 2002 war keine Verwendung mehr zum Nennwert möglich, da der Euro in Österreich eingeführt wurde. Die Münzen sind jedoch ohne Begrenzung zum Nennwert eintauschbar. [1] Übersicht der Gedenkausgaben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Unterschiedliche Wertseiten der 25-Schilling-Münzen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Für die 25-Schilling-Münzen wurden im Laufe der Zeit drei unterschiedliche Wertseiten genutzt. Übersicht über die einzelnen Ausgaben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Im Folgenden findet sich eine Übersicht über die geprägten Exemplare der 25 Schilling-Münze. Liste der österreichischen 25-Schilling-Gedenkausgaben – Wikipedia. Nennwert: 25 Schilling Material: 80, 0% Silber, 20, 0% Kupfer – Münzdurchmesser: 30, 0 mm – Raugewicht: 13 g – Feingewicht 10, 4 g Rand: glatt mit vertiefter Inschrift "FUENFUNDZWANZIG SCHILLING" Abbildung Anlass ggf.
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Heute notieren alle Prägungen oberhalb ihres Nominalwerts – einzige Ausnahmen sind die 500-Schilling-Münzen. Trotz des hohen Bekanntheitsgrads sind die Münzen relativ günstig zu bekommen und im direkten Vergleich zu neueren Anlagemünzen ergeben sich bei den Schilling-Münzen bisweilen große Preisvorteile, was die Münze als Anlagemünze durchaus interessant macht. Die 25-Schilling-Silber-Münze besitzt ein Feingewicht von 10. 4 Gramm und eine Feinheit von 800. Sie wurde von 1955 bis 1973 geprägt.