Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall und Sie erhalten eine schriftliche Antwort. Falls noch Unterlagen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen. Wann erhalte ich eine Antwort auf meine Frage? Unser Anspruch ist, dass Sie so schnell wie möglich eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten. In der Regel beantworten unsere Partneranwälte Ihre Fragen wochentags innerhalb von 48 Stunden. Wie oft kann ich eine Frage an den Partneranwalt stellen? Unsere Partneranwälte beraten Sie zu jedem auftretenden Mietrechtsproblem solange die Nutzung durch den Kunden nicht unverhältnismäßig erfolgt. Dies ist insbesondere bei mehr als zwei Rückfragen zum selben Mietrechtsproblem sowie bei Fragen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis des Mitglieds stehen der Fall. Werde ich auch vor Gericht vertreten? Baukosten explodieren: Land verbessert Förderkonditionen. Eine Vertretung vor Gericht ist derzeit nicht Teil des Angebotes. Unsere Pro- und Premium-Mitglieder bekommen aber eine Mietrechtsschutzversicherung dazu. Der Versicherungsschutz beginnt drei Monate nach Abschluss des jährlichen Vertrags mit dem über MieterEngel gefundenen Partneranwalt.
Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Neben den allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 bis 548 BGB) gelten die speziellen Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse (§§ 549 bis 577a BGB), die der Mieterin/dem Mieter beispielsweise einen besonderen Schutz vor Kündigung (§§ 573 ff. BGB) und bei Mieterhöhung (§§ 557 ff. BGB) gewähren. In wachsenden rheinland-pfälzischen Städten steigen die Mieten für Wohnraum derzeit stark an und liegen teilweise in erheblichem Maß über den ortsüblichen Vergleichsmieten. Um dem entgegenzuwirken nutzt Rheinland-Pfalz die Möglichkeiten, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses und die Mieterhöhungsmöglichkeit während des bestehenden Mietverhältnisses zu begrenzen. Siehe hierzu "Mietpreisbremse" und "Kappungsgrenze". Mieterschutzbund rheinland pfalz. Mietpreisbremse Was regelt die Mietpreisbremse? Die bundesgesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.
Der Aufbau unserer Organisation steht als PDF-Dokument zum Download verfügbar Aktuelles 100 Jahre Mieterschutz in Deutschland - ein stolzes Jubiläum und ein Grund, zu danken und zu feiern. 100 Jahre Mieterschutz in Deutschland – das heißt Vertretung der Mieterinnen und Mieter seit 1918. Wie Menschen wohnen, greift tief in ihr alltägliches Lebensgefühl und in ihr soziales Zusammenleben ein. Das betrifft rechtliche, ökonomisch-finanzielle, städtebauliche, architektonische und nicht zuletzt ökologische Aspekte. Es hat sich also gezeigt, dass eine starke Mieterorganisation erforderlich ist, den Schutz des Mieters mit seiner Wohnung zu gewährleisten. Mieterschutzbund rheinland pfalz e. Auch für die kommenden Jahrzehnte/Jahrhunderte wünschen wir uns die Fortsetzung dieser wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Interesse der Mieterinnen und Mieter. To top
Mieterschutzverein Kaiserslautern und Umgebung e. V. Adresse Marktstraße 37 67655 Kaiserslautern Kontakt Telefon: 0631 / 67127 Telefax: 0631 / 3549098 E-Mail: Homepage:
Die Kappungsgrenzenverordnung vom 19. September 2019 ist am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2024 außer Kraft.