Pflichtenübertragung bedeutet, dass der Unternehmer seine Pflichten im Arbeitsschutz auf Führungskräfte oder andere Beauftragte delegiert. Mit einer schriftlichen Pflichtenübertragung kann der Arbeitgeber dokumentieren, dass er seinen Organisationsverpflichtungen im Arbeitsschutz nachkommt. Sie trägt erheblich dazu bei, dass Vorgesetzte aller Hierarchieebenen Arbeitsschutz als ihr Anliegen betrachten. Nahezu das gesamte deutsche Arbeitsschutzsystem wendet sich in allen wesentlichen Bereichen an den Arbeitgeber bzw. Diese Rechte und Pflichten haben Sie beim Arbeitsschutz - Arbeitsrecht.org. Unternehmer als Adressaten für Schutz- und Fürsorgepflichten. Praktisch kein Arbeitgeber kann aber in Person alle anfallenden Aufsichts-, Organisations- und Informationsaufgaben wahrnehmen. Pflichtenübertragung gemäß Arbeitsschutzgesetz Daher verweist § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auf weitere verantwortliche Personen im Arbeitsschutz, z. B. Unternehmens- und Betriebsleiter und "sonstige beauftragte Personen". Allerdings wird die Abgrenzung der Zuständigkeiten und damit letztlich der Haftbarkeit im Einzelnen sehr schwierig, wenn diese nicht ausdrücklich festgelegt werden.
Beispiel: Die Führungskraft stellt fest, dass der Bodenbelag eines Flurs sich wellt und zu vermehrten Stolperunfällen führt. In der Regel übersteigt es ihre organisatorische und budgetäre Entscheidungskompetenz, eine Reparatur zu veranlassen. Sie kann die Geschäftsführung jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darauf hinweisen. Sieht diese keinen Handlungsanlass und geschieht ein Arbeitsunfall, liegen das Organisationsverschulden sowie die Haftung nicht bei ihr, sondern bei der Geschäftsführung – das ist gut für die Führungskraft. Lexikon: Pflichten des Arbeitgebers | arbeitssicherheit.de. Schulung ist Pflicht Ihr Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass Führungskräfte alle Kenntnisse mitbringen, um ihre Pflichten im Arbeitsschutz umfassend wahrzunehmen. Der Besuch von Schulungs- und Informationsveranstaltungen ist daher unbedingt als Teil der Pflichtenübertragung zu berücksichtigen. Sagen Sie dies Ihrem Arbeitgeber, aber auch der Führungskraft.
Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Aber auch Sie haben nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechte und Pflichten. Das sind sie: 1. Arbeitsschutzanweisungen einhalten Ihr Arbeitgeber muss Sie über Arbeitsschutzvorschriften und Gefährdungen an Ihrem Arbeitsplatz aufklären. Rechte und pflichten im arbeitsschutz. Das gehört zu seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Egal in welcher Position Sie im Betrieb arbeiten, diese Vorschriften gelten auch für Sie, selbst wenn Sie lediglich ein Praktikum absolvieren. Ihre Pflicht: Sie müssen die Arbeitsschutzanweisungen Ihres Arbeitgebers beachten. 2. Arbeitsmittel korrekt verwenden Als Arbeitnehmer ist es außerdem Ihre Pflicht, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Was ist eine persönliche Schutzausrüstung? Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen Angestellte in vielen Bereichen tragen, nicht nur in der Fabrik, im Handwerk und auf Baustellen, sondern auch etwa in Zahnarztpraxen oder Laboratorien.
3. Schützen Sie andere Personen Zu Ihren arbeitsschutzrechtlichen Pflichten gehört auch, dass Sie durch Ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährden dürfen. Für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen, aber auch gegebenenfalls Kunden, Lieferanten und sonstiger Besucher Ihres Betriebs sorgen Sie nicht nur durch Ihre Handlungen, sondern auch durch Ihre Unterlassungen. So dürfen Sie andere beispielsweise nicht dadurch in Gefahr bringen, dass Sie nötige Wartungsarbeiten, Reparaturen oder auch Sicherheitsvorkehrungen unterlassen. Pflichtendelegation: Welche Pflichten können übertragen werden? | Arbeitsschutz | Haufe. 4. Über Mängel informieren Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, Ihrem Arbeitgeber zu melden. Das betrifft neben der Schutzausrüstung und Ihren Materialien natürlich auch die Arbeitsabläufe sowie Ihre Arbeitsumgebung. Und das sind Ihre Rechte: 1. Vorschläge machen Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit machen.
1. Pflichten Dritter - Allgemeines Das Arbeitsschutzgesetz wie auch die daraus abgeleiteten Verordnungen wenden sich in erster Linie an den Arbeitgeber. Im Rahmen seiner Hauptpflicht "Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" obliegen ihm zahlreiche, bisher schon beschriebene Detailaufgaben. Da er aber objektiv wenig ausrichten kann, wenn nicht die unmittelbar Begünstigten seiner Maßnahmen, also die Beschäftigten, "mitziehen", werden sie vom Gesetzgeber, wenn auch maßvoll, mit in die Pflicht genommen. 2. Sorgfaltspflichten der Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Dementsprechend haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Diese Regelung ist von dem Gedanken getragen, dass die besten Schutzvorkehrungen nichts nutzen, wenn sich die Beschäftigten nicht eigenverantwortlich sicherheitsgerecht verhalten und nicht im Rahmen der eigenen Möglichkeiten auch selbst aktiv für Sicherheit und Gesundheitsschutz sorgen.