Sätze 1–3 § 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung § 182 Zustellungsurkunde § 183 Zustellung im Ausland § 184 Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post § 185 Öffentliche Zustellung § 186 Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung § 187 Veröffentlichung der Benachrichtigung § 188 Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung § 189 Heilung von Zustellungsmängeln § 190 Einheitliche Zustellungsformulare Impressum Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB Karriere Schriftgrad: - A +
Leserstimmen "(... ) Wer mit dem "Musielak" arbeitet, setzt auf Sicherheit und Prozesserfolg. Seine Klasse beweist dieses Standardwerk immer wieder, wenn es bei verfahrenen Situationen und schwierigen zivilprozessualen Fragen zu Rate gezogen wird und mit praxistauglichen Lösungen aufwartet. Juralit: rezensionen juristischer literatur. Die Vorteile des Kommentars liegen in der Auswertung der ganzen Bandbreite der Rechtsprechung, auch der Instanzgerichte, den praktischen Ausführungen zur Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren und den eingehenden Erläuterungen zu den Themen Zustellungsrecht, Zwangsvollstreckung und zum Europäischen Zivilprozessrecht. " Angela Proksch, in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen 10/2019, zur 16. Auflage 2019 "(... ) Fazit: Der "Musielak" hält, was er verspricht und erweist sich als zuverlässiger und unverzichtbarer Begleiter im Anwaltsalltag. Positiv hervorzuheben ist vor allem, dass auf unnötige professorale Schnörkel fast durchweg verzichtet wird und in klaren und verständlichen Worten kommentiert wird.
STADLER, Astrid, 2019. [Kommentierung zu:] §§ 355 - 370 ZPO: Titel 5. Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme. In: MUSIELAK, Hans-Joachim, ed., Wolfgang VOIT, ed.. Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz: Kommentar. Musielak / Voit | Zivilprozessordnung: ZPO | 19. Auflage | 2022 | beck-shop.de. 16., neubearbeitete Auflage. München:Franz Vahlen, pp. 1240-1267. ISBN 978-3-8006-5946-3 @incollection{Stadler2019Komme-48850, title={[Kommentierung zu:] §§ 355 - 370 ZPO: Titel 5.
BAG, 30. 07. 2020 - 2 AZR 43/20 Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung Das ist der Fall, wenn das Versäumen der Frist der Sphäre des Gerichts und nicht derjenigen des Antragstellers zuzurechnen ist und darüber hinaus ein Schutz der Interessen des Prozessgegners nicht geboten ist, weil dieser kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Eintritt der Rechtssicherheit haben konnte (vgl. zu § 234 Abs. 3 ZPO: BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 42; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zu I 1 der Gründe; 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 35, 364; BGH 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - Rn. 8; 19. März 2013 - VI ZB 68/12 - Rn. Musielak voit zpo 16 auflage 2019 kaufen. 10; 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37; 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15). (1) Dementsprechend ist die Jahresfrist auf einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 234 Abs. 3 ZPO zB bei der Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nicht anwendbar, wenn das Gericht innerhalb der Frist nicht über einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag entschieden hat (BGH 25. April 2019 - III ZB 104/18 - Rn.
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