wie mit ihm vereinbart, habe ich dort nun eine feste Stelle zum 1. Oktober angetreten und auch brav gearbeitet, Chef bekommt übrigens ab 1. Okt 30% Eingliederungszuschuss 3 Monate lang vom AAmt für mich (im Winter gehts Geschäft schlechter, so kann er sich mich leisten). Nun zu meiner eigentlichen Frage: den Arbeitsvertrag zum 1 Oktober habe ich allerdings erst diese Woche am 27. 10. bekommen - und bin aus allen Wolken gefallen, denn: Gehalt gibts erst zum 15. des Folgemonats! davon war vorher nie die Rede, Chef weiss um meine finanziell üble Situation aufgrund der Arbeitslosigkeit + einem Kredit. Mein Gehalt für Oktober bekomme ich nun - netterweise - schon am 2. 11. ausgezahlt, eigentlich müsste er gemäss Vertrag erst am 15. Arbeit am 1 angefangen und am 15 gehalt english. zahlen. doch dann sinds 6! Wochen bis zum nächsten Gehalt am 15. 12. - wie soll ich das bitte hinbekommen? zur Info: ich bekomme 1. 000 Eur netto für 38, 5 Wochenstunden - davon gehen nun am 2. schonmal 800 für Miete+Kredit weg (Strom, Telefon etc nicht mitgerechnet!
Was genau veranlasst Sie zu der Vermutung, Engel Engelke würde uns hier Informationen vorenthalten? Ob 41 Tage seit Arbeitsbeginn 6 Wochen sind, darüber kann man sicher streiten. ich gehe im Gegensatz zu Ihnen weiterhin davon aus, dass Fragesteller und Leser hier in der Lage sind, einen Begriff wie "Fordern" nicht als Anlass zu sehen, mit §§ um sich zu werfen oder mit Anwälten zu drohen. -- Editiert von altona01 am 29. 2018 20:35 # 14 Antwort vom 30. 2018 | 12:41 Von Status: Schüler (350 Beiträge, 93x hilfreich).. bin seid 1. März 2018 im Privathaushalt auf einem halben Jahr Probezeit beschäftigt..... seid gestern sagte mir meine Chefin, das ich meinen Lohn am 10. April ausbezahlt werden müssen? Ich lese daraus, dass sie seit dem 01. dort angestellt ist und am 10. das Geld für den März erhällt. Wir reden hier also davon, dass sie nicht am 01. sondern erst 10 Tage später Geld bekommt. Das sind eindeutig weder 41 Tage noch 6 Wochen. Arbeit am 1 angefangen und am 15 gehalt for sale. Natürlich kann der AG erst zum 10. bezahlen, wenn das so vereinbart wurde.
), bleiben theoretisch 200, von denen ich 6 Wochen lang leben soll und auch noch am 1. wieder 800 Miete+Kredit zahlen müsste - das geht doch gar nicht?! und: im Vertrag steht ausserdem zu Urlaub "4 Wochen", allerdings nicht die Arbeitstage/Stunden pro Woche (in real sinds 2 ganze und 2 halbe Arbeitstage pro Woche). Probezeit hat er 6 Monate eingetragen (was ich auch recht unverschämt finde, denn ich arbeite inoffiziell ja schon 3 Monate mehr für ihn, hätte er kulant sein können); Kündigungsfrist in der Probezeit wollte er "zum Monatsletzten", aber das hab ich noch schnell geschaltet und auf "2 Wochen zum Monatsende" abwandeln können. Achja, und er hat reingeschrieben, dass er mich im Winter für 3 Monate ausstellen kann wg miesem Wintergeschäft, mit Wiedereinstellung nach den 3 Monaten natürlich. Gehalt erst zum 15 des Monats . Mehr gehalt wenn einstieg ab 01? (Lohn). Den Vertrag hab ich so dummerweise bereits unterschrieben, frag mich nur langsam: is der so rechtsgültig?! und: wie kann man menschlich so arschig sein? (ist er normalerweise eben nicht, deswegen fall ich ja aus allen Wolken, hätte mich sonst nie drauf eingelassen)..
Zusammenfassung Der Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns ist sozialversicherungsrechtlich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant. Arbeitnehmerseitig ist dieser für den Beginn der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bedeutsam. Für den Arbeitgeber ist es u. a. wichtig zu wissen, ab welchem Zeitpunkt Sozialversicherungspflicht besteht und damit Beiträge anfallen. Aus diesen Gründen ist die Bestimmung des Beschäftigungsbeginns wichtig. Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns in der Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Der Zeitpunkt kann leicht bestimmt werden, wenn einige Grundlagen bekannt sind. Häufig auftretende, schwierige Sachverhalte werden hier dargestellt. Sozialversicherung 1 Beginn der Beschäftigung Das Beschäftigungsverhältnis beginnt grundsätzlich mit dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme. Ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses an einem arbeitsfreien Tag (z. B. 1. ) geplant, ist für den Beginn der Versicherungspflicht an diesem Tag darauf abzustellen, ob für diesen Tag ein Entgeltanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern mit einem festen Monatsentgelt beginnt die Versicherungspflicht mit dem arbeitsfreien Tag.
Wurde nun ein Krankengeld bewilligt, ab wann wird es dann gezahlt? Und wie verhält es sich, wenn sich zwei Krankheiten überschneiden? Die Antworten finden Sie im Nachfolgenden. Wann gibt es überhaupt Krankengeld? Wann wird Krankengeld überhaupt ausgezahlt? Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Damit sind Gelder gemeint, welche von Sozialversicherungsträgern für ein ausstehendes Einkommen aufgebracht werden. Neben Leistungen wie dem Elterngeld oder dem Insolvenzgeld zählt hierzu auch das Krankengeld. Ab wann und welches dieser Mittel ausgezahlt wird, hängt von Art des Ausbleibes ab und aus welcher Versicherung bezahlt wird. Arbeit am 1 angefangen und am 15 gehalt full. Krankengeld beziehen Sie von Ihrer Krankenkasse. Wann wird Krankengeld zeitlich gezahlt? Krankengeld wird ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit erbracht. Genauer gesagt wird stets vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gesprochen. Das bedeutet: Ist eine Person arbeitsunfähig, dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Gehalt aus. Sollte der betroffene Arbeitnehmer nach Verstreichen dieser Zeit immer noch nicht genesen sein, kommt die Krankenkasse für den ausbleibenden Lohn auf, indem Krankengeld gezahlt wird.