Ladepunkte > 100 Kilowatt: maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20. 000 Euro pro Ladepunkt Diese Ladepunkte können auf allen Parkflächen und sonstigen öffentlich zugänglichen Flächen errichtet werden. Netzanschlüsse und Pufferspeicher (nur in Verbindung mit der Errichtung einer Ladeeinrichtung pro Standort) Niederspannungsnetz: maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 10. 000 Euro; in Kombination mit einem Pufferspeicher höchstens 100. 000 Euro, wenn ein Mittelspannungsanschluss notwendig gewesen wäre Mittelspannungsnetz: maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100. Arbeits- und Gesundheitsschutz | Bezirksregierung Arnsberg. 000 Euro Auswahlverfahren Nach Ablauf der Antragseinreichungsfrist erfolgt ein Auswahlverfahren (Rankingbildung) je Leistungskategorie und je Regierungsbezirk der fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge. Die Anträge werden in der Reihenfolge der geringsten Förderausgaben pro Kilowatt Gesamtladeleistung bewilligt. Darüber hinaus wird ein regionaler Verteilungsschlüssel in den Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens angewandt.
Hier sind auch eingestellt die Informationen zur Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer. Verwendet wird der COPSOQ-Fragebogen (Copenhagen Psychosocial Questionnaire), in der von der unabhängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW) zusammen mit dem MSB sowie den Hauptpersonal- und Hauptschwerbehindertenvertretungen für Nordrhein-Westfalen weiterentwickelten Fassung.