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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main 2011 - 2016 2011-16/DS-I(A)0431 Ausgegeben am 29. 08. 2013 Eing. Dat. 29. 2013 Bebauungsplan Nr. 639 – Platz der Deutschen Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße – Billigung des Bebauungsplanentwurfes Antrag Magistratsvorlage Nr. 303/13 ( Dezernat I, Amt 62 und Amt 60) vom 28. 2013 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 639 (Anlagen 1 und 2) für den westlichen Bereich des Stadthofs, zwischen dem Platz der Deutschen Einheit, dem Stadthof und der Frankfurter Straße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 19. 2013, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 4 wird zugestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main 2011 - 2016 2011-16/DS-I(A)0611 Ausgegeben am 18. 09. 2014 Eing. Dat. 18. 2014 Grundstücksverkauf Platz der Deutschen Einheit 5, 63065 Offenbach am Main Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/14 (Dez. I, Amt 80) vom 17. 2014 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: 1. Die Stadt Offenbach am Main verkauft an die in der Anlage genannten Käufer eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 61 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 163/8 und 181/10 zu folgenden wesentlichen Bedingungen: 2. Der Kaufpreis beträgt 19. 215, 00 EUR (315, 00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200. 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen. 3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen. Die Vermessungskosten für die Bildung des Kaufgrundstücks werden von der Stadt Offenbach übernommen.
Das Gebäude war zuletzt modernisiert und auf die Raumbedürfnisse des Jugendamts und des EKO angepasst worden. Bei den Arbeiten wurden die Räume unter anderem auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Die Entscheidung, eine weitere Liegenschaft für die Verwaltung zu nutzen, resultiert aus dem Wachstum der Stadt Offenbach: Mit der Zunahme der Bevölkerung auf mittlerweile rund 140. 000 Einwohnerinnen und Einwohner musste in mehreren Ämtern das Personal aufgestockt werden, so etwa in der Kita-Verwaltung durch das erweiterte Kita-Angebot in der Stadt und beim Jugendamt durch den gestiegenen Bedarf an Jugendhilfemaßnahmen.
Anlagen: 1) Bebauungsplan - Planzeichnung 2) Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen 3) Begründung mit Umweltbericht 4) Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren Verteiler: 13 x HFB 2 x Minderheitenvertreter (HFB) 2 x Vertreter (ALB) 13 x UPB 2 x Minderheitenvertreter (UPB) 8 x Fraktionen 4 x Stv. -Büro Hinweis: Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen das Schallgutachten und das Verkehrsgutachten mit Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 639 aus. Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.