Sie sind hier: Durch die geänderten Einstufungsgrenzen von akut toxischen Stoffen werden mehr Stoffe als "giftig" eingestuft als bisher. Für Details fahren Sie über die schraffierten Bereiche der Grafik zur oralen Toxizität. Auch bei der akuten Toxiziät dermal und inhalativ haben sich die Einstufungsgrenzen gegenüber dem bisherigen System verschoben. Ehemals giftige und sehr giftige Stoffe werden nach GHS z. Akut toxische stoffe. T. als akut toxische Stoffe eingestuft. Akute Toxizität oral, dermal oder inhalativ: Kategorien 1 und 2, H300, H310, H330 (Lebensgefahr) Kategorie 3, H301, H311, H331 (Giftig) Die akute Toxizität wird als LD50-Wert (letale Dosis oral, dermal), als LC50-Wert (letale Konzentration inhalativ) oder als Schätzwert (ATE acute toxiticy estimates) ausgedrückt. Darüber hinaus ist die Kategorisierung differenzierter geworden: Z. B. bilden die Stoffe mit Spezifischer Zielorgan-Toxizität nun eine eigene Gefahrenklasse mit dem Piktogramm Gesundheitsgefahr, während sie im alten System als giftig, gesundheitsschädlich oder reizend eingestuft werden.
5 m bei Vorhandensein einer automatischen Feuerlöschanlage, 4. 10 m in allen anderen Fällen. (7) Bei Lagern im Freien mit einer Lagermenge von mehr als 20 t pro Lagerabschnitt muss die Branderkennung und Brandmeldung durch stündliche Kontrolle mit Meldemöglichkeit oder durch geeignete technische Maßnahmen sichergestellt sein; es sei denn, es ist eine nachweislich geeignete automatische Brandmeldeanlage installiert. (8) Automatische Brandmelde- und Feuerlöschanlagen sind erforderlich, wenn die folgenden Lagermengen überschritten werden: 1. 5 t akut toxischer Gefahrstoffe, Kat. 1, H300, H310, H330, 2. 20 t akut toxischer Gefahrstoffe, Kat. Akut toxische stoffe beispiele. 2, H300, H310, H330, 3. 200 t akut toxischer Gefahrstoffe, Kat. 3, H301, H311, H331. (9) Die Absätze 2 bis 8 gelten nicht, wenn im Lagerabschnitt ausschließlich nicht brennbare Gefahrstoffe und Materialien gelagert werden. (10) Für Lager ab einer Größe von 800 m 2 sind zur Warnung von Personen, die sich im Lager oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden können, Alarmierungseinrichtungen vorzusehen, z.
Arbeitsschutz Kompakt Nr. 075
Dabei waren Lebensmittel nie so sicher wie heute. mehr Dieses Thema im Programm: Panorama 3 | 21. 2021 | 21:15 Uhr
Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein. Stoffe und Gemische, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, müssen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B, keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B, reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B oder als atemwegssensibilisierend eingestuft sind, dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Die Betriebsanweisung enthält z. B. 2.4 Mit welchen Stoffen dürfen entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten nicht zusammengelagert werden? - BG RCI. die Gefahrenhinweise und die Gefahrenpiktogramme der Gefahrstoffe. Im Gefahrstoffverzeichnis werden die Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften aufgeführt. Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt enthält weitere Angaben wie Persönliche Schutzmaßnahmen, Arbeitsplatzgrenzwerte, Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Verhalten bei Störfällen u. a., Erste Hilfe.