Der Mieter muss aber die zurückbehaltenen Vorauszahlungen an den Vermieter nachzahlen, wenn dieser die überfällige Betriebskostenabrechnung übermittelt hat Ist der Mieter dagegen bereits ausgezogen, darf er die bereits gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen – notfalls im Klagewege – zurückfordern, soweit er an diesen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben konnte. Daneben hat der Mieter in beiden Fällen die Möglichkeit, den Vermieter auf Erteilung der Betriebskostenabrechnung zu verklagen. ᐅ Möglichkeiten zum Einfordern einer Nebenkostenabrechnung. Um die von ihm gesetzte Frist zur Abrechnungserteilung nachweisen zu können, sollte der Mieter sein Aufforderungsschreiben per Einwurfeinschreiben versenden. Der Zugang beim Vermieter kann dann durch die Sendungsverfolgung Im Internet belegt werden.
Allerdings kann der Mieter ein eventuelles Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung aufrechnen. Dies ist dem Vermieter aber fristgerecht anzuzeigen; vgl. § 556b II BGB. Allerdings gilt es zu beachten, dass eine Betriebskostenabrechnung auch noch nach mehr als einem Jahr fristgerecht vorgelegt werden kann und ich denke, dass Ron-Wide dies meinte als er angeraten hat, den § 556 BGB genau zu lesen. Denn es kann Gründe geben, die den Vermieter daran hindern, die Betriebskostenabrechnung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Abrechnungsfrist mitzuteilen. d. R liegen die Gründe in ausstehenden Gebührenbescheiden oder Abrechnungen von Energieversorgern. Darauf hat der Vermieter keinen Einfluss. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt; vgl. § 556 III Teilsatz 2 und Satz 3 BGB. 13. Nebenkostenabrechnung anfordern - Musterschreiben - Nebenkosten - Betriebskosten - mietrecht.de Community. 2011, 11:15 AW: Möglichkeiten zum Einfordern einer Nebenkostenabrechnung Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten solange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist (Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB; s. BGH, Urteil v. 29.
Nach dem Mietvertrag bin/sind ich/wir zur Zahlung einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von ______________ Euro verpflichtet. (ggf. : Diese Betriebskostenvorauszahlung wurde von Ihnen mit Schreiben vom ______________ (Datum) auf ______________ Euro monatlich erhöht. ) Ausweislich des Mietvertrags sind Sie mir/uns gegenüber verpflichtet, die von mir/uns geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erteilen, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Der Abrechnungszeitraum für das Mietverhältnis läuft jeweils für das Kalenderjahr vom ______________ bis ______________ (etwa vom 01. 04 bis 31. 03. ) Für den Abrechnungszeitraum vom ______________ bis ______________ (etwa 01. 04. Vordrucke und Musterbriefe für Mieter • mietersparstrumpf24. 2019 bis 31. 2020) haben Sie bisher noch keine Abrechnung erteilt. Daher fordere/fordern ich/wir Sie nun auf, die Abrechnung bis zum ______________ (14 Tage) hier eingehend zu erteilen. Nach ergebnislosem Fristablauf werde/n ich/wir die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen im bestehendem Mietverhältnis bis zum Erhalt einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung für den genannten Zeitraum zurückbehalten.
Wenn Sie monatlich eine hohe Nebenkostenvorauszahlung leisten müssen, dann ergibt sich nach einer Nebenkostenabrechnung vielleicht auch einmal ein Guthaben. Natürlich werden Sie dann daran interessiert sein, dieses so schnell wie möglich vom Vermieter zu bekommen. Nebenkosten sind oft eine zweite Miete. Über die Nebenkostenabrechnung entsteht oft Streit zwischen Mieter und Vermieter, gerade wenn es um hohe Nachzahlungen geht. Ergibt sich bei Ihnen jedoch ein Guthaben, sollten Sie dieses vom Vermieter schriftlich einfordern, wenn er es nicht ohnehin von selbst zahlt. Die Zahlung des Guthabens Die Abrechnung der Betriebskosten muss spätestens bis zum "Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes" erfolgen, siehe § 556 Abs. 3 S. 2 BGB. Das heißt, dass Sie von Ihrem Vermieter spätestens Ende Dezember die Abrechnung für das vorangegangene Jahr bekommen sollten. Ergibt sich dann ein Guthaben, wird Ihnen Ihr Vermieter das Guthaben in der Regel auszahlen, indem er es mit der nächsten fälligen Miete verrechnet.
Die im Rahmen des bereits beendeten Mietverhältnisses geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordern. Darüber hinaus behalte/n ich/wir uns vor, für den Anspruch auf Abrechnungserteilung gerichtliche Hilfe zu bemühen. Mit freundlichen Grüßen ______________________________________ (Ort, Datum) ( Unterschrift Mieter)