08. 01. 2013 10:04 | Druckvorschau Die KfW hat zum 1. März 2013 Maßnahmen zur schrittweisen Entwicklung der Qualitätssicherung in den Förderprogrammen für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" sowie zur BAFA-Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt eine Ergänzungsfinanzierung angekündigt. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Verbindliche Anwendung der "Online-Bestätigung zum Antrag" ab 1. März 2013 (Programm-Nr. : 151/152, 153, 430). Ab dann erfolgt keine Bereitstellung eines ausfüllbaren PDF-Formulars auf der Internetseite / im KfW Beraterforum oder die Lieferung des Formulars über den KfW-Bestellservice mehr. Zur Vorbereitung auf die verbindliche Nutzung der "Online-Bestätigung zum Antrag" rät die KfW zu einer frühzeitigen Nutzung; durch die bereits online geprüfte Bestätigung entfallen mögliche Nachberechnungen aus der Antragsprüfung der KfW bzw. Energieeffizient Bauen: KfW-Effizienzhaus – Kredit (153) Gewährung. reduzieren sich die Bearbeitungszeiten. Ab 1. März 2013 wird die KfW zudem bei allen eingereichten unplausiblen energetischen Kennwerten eine Neuberechnung über die "Online-Bestätigung zum Kreditantrag" verbindlich anfordern.
000 Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 75. 000 Euro (Sanierung) oder 18. 750 Euro (Neubau).
Das neue Programm kann in Kombination mit einem BAFA-Zuschuss oder eigenständig genutzt werden und ist wie folgt ausgestaltet: Verwendungszweck: Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden; dazu zählen solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Hierbei sind die Anforderungen der oben genannten BAFA-Förderung einzuhalten. Finanzierungsanteil: 100% der förderfähigen Investitionskosten. Förderhöchstbetrag: 50. 000 Euro je Wohneinheit. Kreditlaufzeit: 10 Jahre bei 10-jähriger Zinsbindung. Die ab 1. Bestätigung zum kreditantrag energieeffizient bauen 15 mai. März 2013 gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen sind bereits unter bzw. veröffentlicht worden. GLR