Die Signalwirkung solcher Vorgaben innerhalb von Polizeigesetzen sind kaum zu übersehen. Doch nur gegen Amok laufende Kinder … Angeblich hat man dabei aber nur an Amok laufende Kinder gedacht, wie hier nachzulesen ist: Landtag verabschiedet neues Polizeirecht für Schleswig-Holstein … [Beck]. Wie immer sind derlei Gesetze stets der Türöffner, für die Tore, die dann größer und größer werden, bis auch die letzte noch so idiotische Amtshandlung hindurch passt. Hier gleich mal ein Beispiel aus Hamburg. Der Delinquent, in diesem Falle bereits 17 Jahre alt, hätte womöglich wohl auch nach altem Reglement gleich erschossen werden können. Sein Vergehen, er umarmte verbotswidrig einen Kumpel! Finale rettungsschuss menschenwuerde . Wenn man sich den Auftritt der Polizei ansieht, muss es sich dabei um ein Schwerverbrechen gehandelt haben. Was soll dann erst passieren, wenn die Polizei einen 12-jährigen mit einem Stock in der Hand antrifft? Nur gut, dass wir die Polizei mit "weiterer Gewalt" ausstatten. Dann lassen sich auch Kinder besser auf Distanz bekämpfen.
Allgemeines Wo steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz? Art. 2 Abs. 2 Satz 1 nennt neben dem Recht auf Leben auch die körperliche Unversehrtheit: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Recht auf Leben und Unversehrtheit umfasst in erster Linie die körperliche Gesundheit. Darunter versteht man sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit sowie die Freiheit von Schmerz. Damit ist vor allem Folter verboten, aber eine staatliche Anordnung, bestimmte körperliche Eingriffe über sich ergehen zu lassen. Was gehört zur körperlichen Unversehrtheit? Finaler Rettungsschuss Fall Tatort Polizeibeamter Totschlag Mord - Anwalt Strafverteidigung. Körperliche Unversehrtheit meint die menschliche Gesundheit sowohl im biologisch-physiologischen als auch im geistig-psychischen Sinne. Nicht darunter fallen jedoch ganz unwesentliche Beeinträchtigungen. Darf in das Recht auf Gesundheit und Leben eingegriffen werden? Grundsätzlich ja, zumal es einen ausdrücklichen Schrankenvorbehalt gemäß Art. 2 Satz 3 GG gibt. Allerdings haben Gesundheit und Leben einen besonderen Menschenwürdegehalt, sodass bei Eingriffen die Rechtfertigung besonders ausgeprägt sein muss.
Ist die Menschenwürde ein Grundrecht? Ob es sich bei der Menschenwürde (Art. 1 GG) um ein Grundrecht handelt, ist umstritten. Teilweise wird darin auch ein besonderer Verfassungsgrundsatz gesehen, aus dem die Grundrechte erst entwickelt werden. Hierfür spricht der Wortlaut von Art. 3 GG, der nur von den nach der Menschenwürde folgenden Grundrechten spricht. Andererseits gehört auch Art. 1 zum ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der mit "Die Grundrechte" überschrieben ist. Bindet die Menschenwürde die Staatsorgane als unmittelbar geltendes Recht? Leben und Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) - Grundrechte-FAQ. Der Wortlaut von Art. 3 GG, der nur von einer Bindung der nach der Menschenwürde folgenden Grundrechten spricht, legt eigentlich nahe, dass diese Bindung nicht für die Menschenwürde selbst gilt. Andererseits muss dies aber für den besonderen Verfassungsgrundsatz der Menschenwürde dann erst recht gelten. Daher ist auch Art. 1 Satz 2 GG so auszulegen, dass die Bindung der staatlichen Gewalt an die Menschenwürde jedenfalls einen Teil der umfassenderen Verpflichtung, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, darstellt.
Anerkannt ist aber auch, dass das bloße "Gefühl", unwürdig behandelt zu werden, nicht ausreichend ist, um eine Verletzung der Menschenwürde anzunehmen. Wann liegt ein Eingriff in die Menschenwürde vor? Die Menschenwürde als umfassender Verfassungswert steht allen Personen zu. Da jeder Eingriff in die Menschenwürde zugleich einen Verstoß gegen sie darstellt, die Menschenwürde also einen umfassenden Abwehranspruch garantiert, wird ein Eingriff im Gegenzug sehr selten angenommen. Eingriffe werden in der Regel nach der Objektformel sowie nach der Lehre vom Wert- und Achtungsanspruch angenommen. Was besagt die Objektformel? Menschenunwürdig wird jemand nach der Objektformelbehandelt, wenn er zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird. Der Mensch wird seiner Subjektqualität beraubt. Statt als selbständig und selbstbestimmt handelnder Mensch zu agieren, wird er zu einem bloßen Mitteln des staatlichen Handelns gemacht. Der Staat verfügt also über den Bürger, ohne ihm die Möglichkeit der Selbstentfaltung zu geben.