Die Dachstiftung Diakonie sucht für die Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule, staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung in Trägerschaft der Stephansstift Förderschulen...
Denn die Gottesdienste, wie die Zakatsteuer, die Almosengabe und die Pilgerfahrt, sind nur denjenigen Muslimen auferlegt, die die finanziellen Vorraussetzungen erfüllen. Liebe Geschwister, hinzu kommt noch, dass wir genügend verdienen müssen, um den Unterhalt für unsere Familie sicherzustellen und um vorhandene Schulden begleichen zu können. Dies gehört, wie oben schon erwähnt, zu unseren alltäglichen Aufgaben. Keine Arbeit in westlicher Kultur für gläubige Muslime (Islam, Hartz IV, Haram). Jedoch ist es ein lobenswertes Verhalten, wenn wir uns bemühen und mehr verdienen, um für die Bedürftigen und Armen zu sorgen. Denn damit leisten wir der Gesellschaft einen wichtigen Beitrag. Im Islam ist es nicht erlaubt, seinen Unterhalt zu erbetteln. Es ist immer noch besser, unter den schlechtesten Umständen zu arbeiten, als anderen Menschen zur Last zu fallen. So sagte er in einem Hadis: "Es ist besser für einen für euch, wenn er sich ein Seil nimmt, Holz aus dem Wald sammelt und dies verkauft, als dass er etwas von den anderen Menschen erbettelt, ob sie nun etwas geben oder nicht geben.
Demnach sei es naheliegend, wenn sich diese Vielfalt auch bei den Angestellten wieder spiegelt. Ausgeschlossen von der Öffnung des Arbeitsrechtes sind allerdings die Kernbereiche Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung. Hier werden auch zukünftig nur Mitglieder der evangelischen Kirche angestellt. Wann die geplante Arbeitsrechtreform umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Genauso wie es noch unklar ist, ob auch Musliminnen mit Kopftuch in evangelischen Einrichtungen tätig werden können. Wie können Muslime das fünfmalige Beten in der Schule und im Beruf in den Alltag integrieren? | Religionen Entdecken. Anzeige Leserkommentare Johannes Disch sagt: Das ist eine sehr sinnvolle und schon lange überfällige Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, das die Kirche im Rheinland hier plant. Man kann nur hoffen, dass andere kirchliche Verbände folgen werden. 15. 01. 18 18:42 Dirk Chr. Siedler sagt: Hallo, diese Regelung wird schon im Rahmen eines Modell-Versuchs praktiziert. In Kitas und KKH'ern arbeiten auch schon Muslime. Da häufig KIrchengemeinden Anstellungsträger sind, entscheiden auch sie, ob auch Muslima mit Kopftuch eingestellt werden (können).