Experimente (1. -7. Klasse) Mars in 3D Mars Express. Bild: DLR (CC-BY 3. 0) Mehr zum Thema Der Mars ist bereits seit den frühen 1960er Jahren Ziel verschiedener Raumfahrtmissionen. Viele Sonden, die der Erkundung dienen sollten, wurden zu unserem äußeren Nachbarplaneten geschickt. Von diesen absolvierten jedoch nur ca. In-camera-Verfahren - Dr. Sebastian Conrad - Rechtsanwalt in Berlin. ein Drittel die geplanten Missionen erfolgreich. Nach Projekten von Russland, Japan und den USA ist Mars Express die erste europäische Mission zum Mars. Sie erreichte nach halbjährigem Flug den Planeten am 25. Dezember 2003. Die Mission, die anfangs lediglich ein Marsjahr (ca. 23 Erdmonate) dauern sollte, wurde durch ihren Erfolg bis heute mehrmals verlängert. Sie sucht nach Spuren von Wasser und geht so auch der Frage nach, ob es einmal Leben auf dem Mars gegeben haben kann. HRSC – High Resolution Stereo Camera. 0) An Bord von Mars Express befindet sich eine im DLR Berlin entwickelte hochauflösende Stereokamera. Sie heißt HRSC (High Resolution Stereo Camera) und stellt Deutschlands wichtigsten Beitrag zu dieser Mission der Europäischen Weltraumorganisation ESA dar.
Dies erfolgte zugleich mit dem Hinweis an die Beteiligten, dass der Bericht nicht Bestandteil der Akten sei, die das Gericht der Entscheidungsfindung zugrunde legen würden. Entscheidung Der BFH wies den Antrag als unzulässig zurück. Nach § 86 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) sind Behörden grundsätzlich zur Vorlage von Urkunden und Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Nach Abs. 2 der Vorschrift kann die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente und die Erteilung von Auskünften verweigert werden, wenn die Vorgänge aus bestimmten Gründen geheim gehalten werden müssen. 3 der Vorschrift stellt der BFH auf Antrag eines Beteiligten in den Fällen der Abs. In camera verfahren 2019. 1 und 2 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss fest, ob die Verweigerung der Vorlage der Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Verweigerung der Erteilung von Auskünften rechtmäßig ist. Vorliegend waren jedoch durch das FG gar keine Auskünfte oder Unterlagen angefordert worden.
In den Spezialgesetzen ist das Akteneinsichtsrecht an vielen Stellen geregelt, zum Beispiel im Handelsrecht (§ 9 HGB), im Vereinsrecht (§ 79 BGB) und im Sozialrecht (§ 25 SGB X); am bedeutendsten ist es wohl im Strafrecht (§ 147 StPO). Auch in verwaltungsrechtlichen Sonderverfahren, z. B. bei der Planfeststellung und in anderen Großverfahren, gibt es eigene Vorschriften. Im allgemeinen Verwaltungsrecht regelt § 29 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsverfahrensgesetze weitgehend identisch in Bund und Ländern: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die einzelnen Teile der das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Kostenentscheidung bei sog. In-camera-Verfahren - NWB Datenbank. Steht der Verwaltungsbehörde ein Ermessen zu, ob sie Akteneinsicht gewährt? Dies wurde früher so gesehen, als es noch kein Verwaltungsverfahrensgesetz gab und das Akteneinsichtsrecht nicht niedergeschrieben war. Der heutige Wortlaut von § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG besagt aber, dass die Behörde die Einsicht "zu gestatten hat", ihr also kein Ermessen zusteht und sie jede erforderliche Akteneinsicht gewähren muss.
Häufig geraten gentechnische Anlagen, in denen Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 durchgeführt werden sollen, Freisetzungen oder Inverkehrbringensgenehmigungen in Streit. Zunehmend geht es dabei auch um die Fragen tierschutzrechtlicher Genehmigungen oder etwa um Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz. Rufen in diesen Fällen Dritte, etwa Nachbarn oder Umweltverbände, die Gerichte an, so wird das In-Camera-Verfahren bedeutsam. In-Camera-Verfahren steht dabei für "in der Kammer" (=Gericht), d. h. § 189 VwGO - [Fachsenate für In-Camera-Verfahren] - dejure.org. geheim. Hat nämlich der Betreiber bei der Antragstellung gegenüber der Behörde darauf geachtet, dass personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entsprechend kenntlich gemacht worden sind, damit sie Dritten im Rahmen der Akteneinsicht gerade nicht zugänglich gemacht werden können, gilt es zu verhindern, dass diese Angaben im gerichtlichen Verfahren offenbart werden. Dies ist Aufgabe des In-Camera-Verfahrens. Die Behörde prüft für den Betreiber der Anlage bei der Vorlage der Akten an das Gericht, welche Akten denn im Verhältnis zu den Nachbarn oder Umweltverbänden an das Gericht weitergereicht werden können.