Letztlich ist es jedoch der Veranstalter oder Betreiber, der die Verantwortung für die Veranstaltungssicherheit trägt. Die komplette Auslagerung der Erstellung des Sicherheitskonzeptes ist demnach nicht zu empfehlen, da der Veranstalter oder der Betreiber für Schäden haftet. Der Betreiber Ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen ist vom Betreiber erforderlich, wenn seine Versammlungsstätte eine Besucherkapazität von 5. 000 Personen übersteigt. Bei einer Kapazität unter 5. 000 Personen ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes von der Art der Veranstaltung abhängig. Die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung liegt in der Verantwortung des Betreibers. Laut § 38 Absatz 1 MVStättV ist der Betreiber einer Versammlungsstätte für die Veranstaltungssicherheit und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Der Unterschied zum Sicherheitskonzept des Veranstalters ist, dass es sich auf das (Sonder-)Baurecht bezieht. Die Freihaltung der Rettungswege in der Versammlungsstätte, Einlasskontrollen, damit die maximale Besucherzahl nicht überschritten wird, und die Einhaltung der Betriebsvorschriften (§§ 31 bis 43 MVStättV) gehören in den Verantwortungsbereich des Betreibers.
Ein Sicherheitskonzept sorgt unter anderem dafür, dass im Notfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Störungen zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen. Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder Betreiber. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bleiben davon unberührt. Wann braucht man ein formelles Sicherheitskonzept? Bei Veranstaltungen innerhalb von Versammlungsstätten mit mehr als 5. 000 Besucherplätzen ist ein formelles Sicherheitskonzept, das nach einem festgelegten Verfahren mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen ist, zwingend erforderlich. Abhängig von der voraussichtlichen Gefährdungslage kann ein formelles Sicherheitskonzept bereits bei geringerer Besucherzahl gefordert werden.
Darüber hinaus kann ein solches Sicherheitskonzept auch für Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten notwendig sein. Dabei richtet sich das Erfordernis nach Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltung (beispielsweise Besucherzahl, Örtlichkeit, Flucht- und Rettungswege, feuergefährliche Handlungen oder Zuschauerverhalten). Ob in diesen Fällen ein formelles Sicherheitskonzept für die Veranstaltung notwendig ist, entscheiden die Sicherheitsbehörden im Einzelfall. Zur Abklärung wenden Sie sich an die Ansprechpartner im Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, die für Ihre Veranstaltung zuständig sind. Tipps zur Aufstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie das Formular, das für die Abstimmung zwischen dem VVB, der Branddirektion und der Polizei benötigt wird, erhalten Sie bei den Hinweisen der Branddirektion zur Sicherheit bei Veranstaltungen (siehe Infokasten unten). Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines formellen Sicherheitskonzeptes nicht den erforderlichen Antrag beziehungsweise die Anzeige für die Veranstaltung ersetzt.
Somit bieten wir Ihnen als Veranstalter größtmögliche Veranstaltungssicherheit, sodass Ihr Image ebenfalls keiner Gefährdung ausgesetzt ist. Wählen Sie Ihren Ansprechpartner Köln/Bonn Berlin Hamburg München Stuttgart Dresden Magdeburg International Muster eines Sicherheitskonzeptes Sicherheitskonzepte für Events / Großveranstaltungen befolgen stets ein generelles Muster, welches sich inhaltlich individuell gestaltet, angepasst an die vorliegenden Rahmenbedingungen und den Veranstaltungstyp. Die wesentlichen Elemente eines Sicherheitskonzept-Musters beinhalten die Beschreibung des Events, die Beurteilung von möglichen Risikofaktoren und Gefahrengütern sowie die vorzunehmenden Maßnahmen. Außerdem werden Ansprechpartner sowie deren Erreichbarkeiten festgelegt. Ziel ist es, Veranstaltungssicherheit beruhend auf einem individuell strukturierten Sicherheitskonzept zu generieren und bei erneut auftretenden Veranstaltungskonzepten Neubewertungen durchführen zu können. Drei Kategorien umfasst ein Sicherheitskonzept: Veranstaltungsbeschreibung Aufbauten Gefährdungsanalyse, Szenarien, Maßnahmen Kategorie 3 bietet Schnittstellen zwischen involvierten Behörden, dem Veranstalter und ggf.
Ein Merkblatt zur Erstellung und Prüfung von Sicherheitskonzepten aus der Stadt Düsseldorf (Anlage 4 zum Orientierungsrahmen) gibt Hinweise zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts. Die Handlungsempfehlung für die systematische Erfassung von Erfahrungen (Anlage 6 zum Orientierungsrahmen) ermöglicht eine ständige Verbesserung der Sicherheitsstandards mit Blick auf die nächsten Veranstaltungen.