Dieses muss Datum und Umfang der Prüfung enthalten. Festgestellte Mängel oder eventuell noch ausstehende Teilprüfungen sind hier ebenfalls einzutragen. Prüfung Hubwagen & Hochhubwagen. Zudem muss die Prüfperson beurteilen, ob das begutachtete Flurförderfahrzeug weiterbetrieben werden darf. Angaben über mögliche Nachprüfungen sind im Prüfbuch ebenso festzuhalten wie Name und Anschrift des Prüfers. Umfang der FEM-4. 004-Prüfung für Flurförderfahrzeuge Bei der FEM-Prüfung stehen Ausrüstung, Funktionsfähigkeit und der allgemeine Zustand des Flurförderfahrzeugs im Fokus. Verschiedene Fahrzeugbereiche werden dazu einer gründlichen Sicht- und Funktionskontrolle unterzogen.
Die Vermeidung von Unfällen und krankheitsbedingtem Arbeitsausfall ist ganz klar ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und dient der Sicherung und dem Erhalt der Arbeitsplätze, als auch der positiven Entwicklung des Unternehmens insgesamt. Mit den Themen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden in Deutschland viele Arbeitgeber täglich konfrontiert. Der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern kann für ein Unternehmen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Die Vermeidung von teuren Bußgeldern für nicht aktualisierte oder fehlende Gefährdungsbeurteilungen geht hier einher. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt eine Vorgehensweise, durch welche die Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer erkannt und beurteilt werden. Durch eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit sowie der begleitenden Prozesse kann eine auswertbare Aussage über potenzielle Gefahren und deren Beseitigung sowie Präventions- und Schutzmaßnahmen gemacht werden.
Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt nicht nur die direkten oder offensichtlichen Gefährdungen, sondern beinhaltet eine grundlegende Beurteilung der Gesamtsituation inklusive der notwendigen Prüffristen. Sie beinhaltet unter anderem, auf welche Weise Verletzungen oder Schäden entstehen können und wie diese Gefahren beseitigt werden können. Ist die Beseitigung der Gefahr nicht möglich, so wird eine Begrenzung der Gefahren durch vorbeugende Schutzmaßnahmen entwickelt. Bereitstellung und Benutzung von Arbeits- und Betriebsmitteln Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind alle erforderlichen Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, um als Arbeitgeber eine sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel gewährleisten zu können. Die durchgeführten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und der Gesamtprozess ist generell zu dokumentieren.