Wohnen und Recht. Sie gehört zum allgemeinen Teil des Hauses, weshalb Besitzer einer Eigentumswohnung auch lang nicht alles dürfen. Was erlaubt ist und was nicht. Sie vermittelt den ersten Eindruck eines Hauses, verrät etwas darüber, wie viel Kreativität und Individualität eine Hausgemeinschaft schätzt oder aushält und/oder wie wichtig ihr ein gepflegtes Äußeres ist: Die Gestaltung der Fassade ist ein heikles Thema, an dem sich die Geister scheiden können und Konsens von Nöten ist. "Einfach mal machen" ist bei der Außenansicht eines Gebäudes keinesfalls eine gute Idee. Was also darf man und was nicht, wenn man nicht allein im Haus lebt, sondern auch andere von den Entscheidungen betroffen sind? Rechtsanwalt Herbert Rainer von der Kanzlei Mayrhofer & Rainer und Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien, beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Fassade. Überall befestigen, ganz ohne zu bohren | Frag Mutti. Die Presse: Fangen wir mit den ganz kleinen Dingen an: Darf ich als Mieter beispielsweise Wein an der Fassade hochranken lassen und Blumenkistl auf die Fensterbank stellen?
Klebe deine Rahmen ab sofort an die Wand und verzichte auf Haken oder Klebestreifen. Lass den Bohrer ab sofort in der Schublade! Unsere Aufhänger kannst Du ohne Nägel und somit auch ohne Bohren an der Wand über deinem Ofen anbringen. Entdecke unsere selbstklebenden Bildaufhänger für alle Bilder Der Bildaufhänger für Poster und Kunstdrucke
2004 419 Beiträge (ø0, 06/Tag) Ok, is ja ein Kochforum, darum mein Senf dazu: Große Bäume (Fichte, Tanne, Kastanie und ähnliche) müssen nach meinem Wissen 3m Abstand zum Nachbarn haben, das gleiche gilt für Schuppen, Carports und ähnlichen Kram. Wenn die Nachbarn Dir auf die Nuß gehen, geh zum Schiedsmann und frag den wie das bei Euch rechtlich aussieht. Wenn die Nachbarn das so exakt brauchen... Abstand Kaminofen - Schrank - kaminofen-forum.de. Vielleicht dürfen sie ja dann Ihren Bau gegen eine schicke Hecke austauschen Bill Mitleid bekommt man überall geschenkt. Neid muß man sich hart erarbeiten. Krabbelkäfer, es geht immer um die Frage, ob man etwas selber machen darf, bevor der Eigentümer der Pflanze die Gelegenheit hatte, das in die Wege zu leiten. Und bei oberirdischem ist es auf jeden Fall so, daß man ihm Bescheid geben muß. Soweit ich mich erinnere, ist ja schon ein bißchen her, das blöde Nachbarschaftsrecht, gilt das ebenso auch für ´Wurzelwerk. Der Beseitigungsanspruch ist auf jeden Fall gegeben, nur eben - man darf nicht einfach sofort zur Selbsthilfe greifen.