Hält sich die Drohne über einen längeren Zeitraum auf dem Grundstück auf, dürfen Sie diese abschießen. Dies gilt erst recht, wenn die Drohne Personen verfolgt. Überfliegt die Drohne das Grundstück hingegen nur kurz, also für wenige Sekunden, dürfen Sie diese nicht beschädigen. Dies wäre unverhältnismäßig. Unser Tipp: Geben Sie dem Drohnenpiloten durch Handzeichen zu verstehen, dass sich die Drohne entfernen soll. Reagiert der Pilot nicht, dürfen Sie die Drohne abschießen. Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL. M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Drohnen im Garten – Pro/ Contra | gartenfreunde.de Forum. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln. Matthias Wurm
Ist die Drohne über dem eigenen Grundstück oder vielleicht doch beim Nachbarn und er hat es erlaubt? Wenn du weißt, wer der Pilot ist, dann geh einfach zu ihm hin und frage ihn danach. Aber bitte ruhig und sachlich. Ich kann aus eigener Erfahrung als Drohnen Pilot sagen, dass ich überhaupt kein Interesse daran habe zu filmen, was meine Nachbarn in ihrem Garten machen. Trotzdem hatte ich schon eine unangenehme Begegnung morgens um 07:00 Uhr am Gartenzaun. Ich bin extra früh mit der Drohne geflogen, weil man dann auch die besten Bilder und Videos von der Landschaft und dem Horizont machen kann. Drohne auf eigenem Grundstück fliegen - Dein-Drohnenpilot. Es hat keine 5 Minuten gedauert und ein etwas weiter entfernter Nachbar fragt mich mit herrischem Ton: "Sie wissen schon, dass es VERBOTEN ist in Wohngebieten zu fliegen? ". Bei einem solchen herzlichen Anfang eines Gesprächs habe ich leider mit der gleichen Tonart geantwortet: "Ich bin nicht über ihr Grundstück geflogen, ich habe keine Bilder oder Videos gemacht und nein, es ist nicht verboten ".
Die Grenze ist dann auch noch einmal etwas anders zu Ziehen, ob man solche Aufnahmen hinsichtlich der Abbildung des eigenen Grundstückes als Beiwerk für das eigene Archiv mit aufgenommen werden oder ob die Aufnahme das fremde Objekt als Bildmittelpunkt oder die Aufnahme später veröffentlicht werden soll. Daher ist die Auslegung nicht ganz einfach und wir werden auch in diesem Thread da nicht zu einer allgemein gültigen Aussage kommen. Bei der Höhe des gezeigten LitlePlanet sehe ich jedoch kaum Probleme, da hier eigentlich nichts zu erkennen ist, was man nicht auch aus einem in normaler Höhe fliegenden Hubschrauber ohne weitere Hilfen erkennen kann. Auch ist das was man so oder so schon im Internet(z. B. Drohne über kleingarten wettbewerb der stadt. GoogleMaps) finden kann, (wenn es nicht gerade selbst eines dieser Rechte verletzt) eine grobe Orientierung was noch geschützt werden muss und was nicht.
Vor allem wenn diese etwas älter sind, da sind viele doch etwas penibel. Außerdem musst du auch aufpassen, weil sobald du die Drohne steigen lässt, bist du zudem versicherungspflichtig! Das ist alles nämlich gar nicht so einfach. Wenn du dann noch die Aufnahmen monetarisierst, wird es richtig kritisch. Ich hier eine Seite für dich gefunden, die dir das ganze Thema mal relativ kurz zusammengefasst hat. Ratgeber - Dürfen Drohnen über meinen Garten fliegen?. Eine aktuellere Seite habe ich leider nicht finden können, da sich die Rechtslage doch verdammt oft ändert. MfG Dirk Bisher habe ich keine direkten Erfahrungen gemacht. Ich finde die Dinger selbst nicht schlecht, aber mich würde es definitv stören. Grade wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, man hat sonst schon überall kaum noch Privatspäre, da muss ich nicht auch noch in meinem Garten von der Luft aus gefilmt werden... Würde jetzt auch spontan mal die Meinung vertreten, dass man solange man niemand auf den "Senkel" damit geht eigentlich kein Problem kommen dürfte, vor allem wenn man sich in SEINEM eigenen Arten an die Regularien hält Eigentlich ganz einfach, GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME!
Schließlich wäre das doch eine sehr effektive Form der Drohnen Abwehr, während Ihr Nachbar oder jemand anderes seine Drohne einfach unerlaubt über Ihrem Privatgrundstück oder Garten fliegen lässt. Wenn ein Dritter Ihr Recht auf Privatsphäre verletzt, warum sollten Sie dann nicht einfach Jagd auf seine Drohne machen? Immerhin können Sie diese nicht nur mit einem Luftgewehr, sondern inzwischen auch mit speziellen Laserpointern abschießen, die dank Ihrer speziellen Konstruktion ein Loch in den Drohnen-Körper brennen. » Mehr Informationen Tipp! Rechtlich gesehen gibt es keine zu 100 Prozent eindeutige Antwort auf diese Frage. Immerhin ist es durchaus so, dass fremdes Eigentum einbehalten oder zerstört werden kann, wenn dies der eigenen Selbsthilfe dient. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Staat der betroffenen Person nicht rechtzeitig oder gar nicht helfen kann. Sofern auszumachen ist, wem die Drohne gehört, könnten Sie also die Polizei rufen. Wenn Sie dies jedoch nicht tun und die Drohne einfach abschießen, obwohl die zuständige Staatsmacht Ihnen hätte helfen können, dann ist dies nicht erlaubt und Sie können für Ihr Handeln von der Gegenpartei sogar angezeigt und entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.