Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat für die Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und UG (haftungsbeschränkt) Folgen. Sobald ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht, besteht Zweifel an dem Fortbestand des Unternehmens. Es ist die Überschuldung eingetreten. Kann das Unternehmen den Fehlbetrag nicht durch stille Reserven ausgleichen, bedeutet die bilanzielle Überschuldung in Kombination mit der Zahlungsunfähigkeit, es muss die Frage gestellt werden, ob der Insolvenzantrag gestellt werden muss. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag GmbH GmbH Geschäftsführer Pflichten Der GmbH Geschäftsführer hat gegenseiner Gesellschaft die Pflicht als ordentlicher Geschäftsmann zu handeln. Diese Pflicht umfasst auch das Handeln bei den ersten Anzeichen einer Krise. Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag stellt eine solche Krise, die den GmbH Geschäftsführer verpflichtet zu handeln. Tut er dies nicht, kann er von der Gesellschaft und den Gesellschaftern in Regress genommen werden.
Frage vom 25. 5. 2009 | 20:57 Von Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Guten Abend, wenn in einer Bilanz ein höherer (sagen wir mal mehrere Tausend Euro) nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag steht, welche Folgen kann das haben? Oft ist der Grund, dass die Gesellschafter ein hohes Darlehen der Firma gewährt haben und die Einnahmen diesen Betrag nicht decken können. Müssten in diesem Fall die Darlehen nun in Eigenkapital umgewandelt werden oder ist das doch nicht so schlimm, wenn ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Betrag in der Bilanz steht? So wie ich das bisher nachgelesen habe, wäre das noch kein Grund eine Insolvenz anmelden zu müssen. Wenn das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt werden würde, können eigentlich dann auch anfallende Zinsen (wenn es ein Bankkredit ist) ebenfalls übertragen werden? Ich bedanke mich für Ihre Mühen Ruven -- Editiert am 25. 05. 2009 21:08 -- Editiert am 25. 2009 21:09 # 1 Antwort vom 25.
Bitte um Information, ob an aus diesen dargestellten Werten eine Insolvenzverschleppung sehen kann und ob man mit einer solchen Firma "Geschäfte" ohne Probleme abschließen kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 05. 10. 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Ob eine Insolvenzverschleppung gegeben ist, kann aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilt werden. Die Überschuldung ist bei Kapitalgesellschaften nur noch dann ein Insolvenzgrund, wenn der Betrieb eingestellt wird, § 19 InsO. Hier ist nur eine buchrechtliche Überschuldung geben. Die tatsächliche wirtschaftliche Situation kann z. B. durch den Aufbau von Stillen Reserven anders aussehen. Rechtsgeschäfte würde ich mit diesem Unternehmen nur unter der Berücksichtigung von Vorsichtsmaßnahmen abschließen.
Das mag bei einer Einzelfirma der Falle sein (da kenne ich mich nicht so gut aus). Bei einer GmbH ändert das aber sicher nicht das Jahresergebnis und damit die Höhe eines evtl. Fehlbetrags. catcat Forenklugscheisser Beiträge: 2105 Registriert: 27. Jan 2009 08:53 Branche: Einzel-/Großhandel Seide Wohnort: Kaunas/Litauen 3. Jan 2010 17:59 Vielleicht ne langfristige Liefervereinbarung, zu der schon eine (An)zahlung geleistet wurde? Ich muß z. bei manchen Waren bis zu 18 Monate vorher eine Anzahlung leisten. Da kommen dann schon mal ganz schräge Bilanzen raus. Man ist kein schlechter Mensch, nur weil man Magento nutzt | " onclick="();return false; Habe ich schon erwähnt, das ich Forstandsforsitzender bin und auch so angesprochen werden möchte? mmmichael Beiträge: 1346 Registriert: 31. Mai 2008 11:23 4. Jan 2010 10:51 Discountrunner hat geschrieben: M3iki hat geschrieben: Das ist aber erfolgsneutral für die Bilanz. Deiner Zahlung steht ein Wareneingang in gleicher Höhe gegenüber - auch wenn der erst nach der Zahlung erfolgt.
D&O-Versicherung). Versichert werden Vermögensschäden, die auf schuldhaften Managementfehlern beruhen. Da die Versicherungsprämien hoch sind und die Abgrenzung von versicherten zu von der Versicherung ausgeschlossenen Haftungstatbeständen mitunter schwierig ist, sollten Umfang und Nutzen einer solchen Versicherung vor Abschluss genau geprüft werden. Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard zum Festpreis Ist Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten und Sie müssen eine Fortführungsprognose erstellen, wenden Sie sich an unsere Experten. Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard und haben dabei ausschließlich Ihren Erfolg im Blickfeld. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie können sich anschließend immer noch ganz in Ruhe überlegen, ob Sie unser Expertenteam beauftrage möchten. Grundsätzlich könnten Sie die Fortführungsprognose auch selbst erstellen. Dazu sind Sie berechtigt. Um Fehler und Unvollständigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich erfahrungshalber besser an unsere fachkundigen Berater wenden.