Bei einer Versetzung nach Absatz 3 ist folgender Vermerk anzubringen: »Versetzt nach § 1 Abs. 3 der Versetzungsordnung«. (5) Wird ein Schüler am Ende der Klasse 5 oder 6 nicht versetzt, hat die Klassenkonferenz die Empfehlung auszusprechen, daß der Schüler in die Hauptschule überwechseln soll, es sei denn, sie gelangt zu der Auffassung, daß der Schüler nach der Wiederholung der Klasse voraussichtlich den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird. BW - Schulgesetz Baden-Württemberg, Versetzungsordnungen - Anwalt für Schulrecht. Die Empfehlung ist im Jahreszeugnis zu vermerken. Für das Überwechseln gelten die Bestimmungen der multilateralen Versetzungsordnung. (6) Die Klassenkonferenz kann im Einvernehmen mit dem Schulleiter nicht versetzten Schülern, welche die Klasse wiederholen können, für einen Zeitraum von etwa vier Wochen die Aufnahme auf Probe in die nächsthöhere Klasse gestatten, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schüler die Mängel in den unter »ausreichend« bewerteten Fächern oder Fächerverbünden in absehbarer Zeit beheben werden. Die Aufnahme setzt eine Zielvereinbarung voraus.
Sollen dem Antrag entscheidungsrelevante Anlagen beigefügt werden, so können diese in den Onlineantrag hochgeladen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Dokumentenverwaltung. Papieranlagen sind - sofern unbedingt erforderlich - mit einer Kopie des Belegausdrucks umgehend über die Schule den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiterzuleiten. Nach der Dateneingabe müssen Sie einen Belegausdruck erzeugen. Dieser Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Die Schulleitung leitet den Antrag im Intranetverfahren den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiter. Versetzungsordnung realschule bw van. Bei einer geplanten Deputatsänderung ist über STEWI zusätzlich ein Antrag auf Änderung der Arbeitszeit zu stellen: Online-Antrag STEWI. Es wird empfohlen, eine Mehrfertigung des Belegausdrucks zu Ihren persönlichen Unterlagen zu nehmen. Sollte ein Direktausdruck Ihres Antrags nicht funktioniert haben oder Sie vergessen haben, den Belegausdruck auszudrucken, so können Sie diesen nach Anmeldung auf unter "Meine Anträge" (Icon oben rechts) als PDF-Datei herunterladen.
Nachfolgend sollen mit dem Schulgesetz Baden-Württemberg und untergesetzlichen Rechtsnormen die schulrechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg dargestellt werden. Durch die Verlinkung gelangen Sie zudem zu meinen Darstellungen der schulgesetzlichen und untergesetzlichen Hauptprobleme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich eine Darstellung des Schulgesetzes und anderer Normen selbst nicht leisten kann; ich verweise hierzu auf auf die Internetauftritte des Kultusministeriums, worüber Sie kostenlos Zugang zum Schulgesetz und anderen schulrechtlichen Normen erhalten.