Und der Polizist hat völlig Recht! Denn - Achtung - die Probezeit beginnt zwar sofort mit der Aushändigung des Führerscheins, aber die Frist beginnt erst um Mitternacht zu laufen, hier also am 2. Oktober 2010, 00:00 Uhr. Somit endet im Beispiel die Probezeit exakt am 2. Oktober 2012, 00:00 Uhr. Die Probezeit dauert also im Prinzip immer ein paar Stunden länger als 2 Jahre. Eselsbrücke: "Die Probezeit dauert zwei Jahre plus dem Rest von heute" Das Alkoholverbot gilt rückwirkend! Das Alkoholverbot gilt für alle Fahranfänger, also auch für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben. Einen bestimmten Stichtag beim Führerscheindatum gibt es also nicht. Amtliche Prfungsfrage Nr. 1. 09-022 / 3 Fehlerpunkte Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen? Für wen besteht ein alkoholverbot. Nein, in keinem Fall Ja, bis 0, 5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit Ja, bis 0, 3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit Amtliche Prfungsfrage Nr. 09-021 / 3 Fehlerpunkte Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?
Was viele nicht wissen: Alkohol kann nicht nur abhängig machen, sondern ist insgesamt gesundheitsschädlich. Viele Krankheiten entstehen durch Alkoholkonsum. Zu den gesundheitlichen Folgen gehören u. a. Erkrankungen der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Herzens sowie des zentralen und peripheren Nervensystems und der Muskulatur. Alkohol gehört zu den "Top Ten" aller Stoffe, die Krebs auslösen. Besonders häufig gilt das für Krebserkrankungen in Mund, Rachen, Speiseröhre, Dickdarm und Brustdrüse.
Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden: Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter! Die Probezeit endet nicht schon nach Ablauf von zwei Jahren, sondern tatsächlich erst einen Tag später! Nehmen wir an, ein 20-Jähriger besteht die Fahrprüfung und bekommt seinen Führerschein am 1. Oktober 2010 ausgehändigt, sagen wir morgens. Er kommt zunächst ohne jegliche Auffälligkeiten durch seine reguläre zweijährige Probezeit. Am 1. Oktober des Jahres 2012 schaut er mit einem nostalgischen Blick auf seinen Führerschein und freut sich: Genau heute vor zwei Jahren hat ihm der Prüfer gratuliert. Abends trinkt er zur Feier des Tages "nur ein Bierchen". Er fährt mit dem Auto heim und gerät dabei prompt in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Der Beamte bemerkt den Alkohol und teilt unserem Fahranfänger zu seiner großen Überraschung mit, dass er sich immer noch in der Probezeit befinde und nun mit Konsequenzen wegen der Alkoholfahrt rechnen müsse.
Auch in diesem Fall gilt: Schweigen Sie am besten und geben Sie nichts zu. Denn bei dem Vorwurf einer Straftat handelt es sich um eine besonders ernste Angelegenheit, zumal hohe Strafen sowie der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis drohen! Mit der Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwaltes können Sie im besten Fall erreichen, dass die Anklage fallen gelassen wird. Empfehlung vom Fachanwalt Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten oder wird Ihnen mit der Trunkenheit im Straßenverkehr eine Straftat vorgeworfen, lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem kompetenten Fachanwalt prüfen. Dann haben Sie die besten Chancen auf für Sie optimale Ergebnisse. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch eingelegt haben. Wir, die auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner überprüfen beispielsweise, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und setzen Ihre Rechte gegenüber der Behörde sowie gerichtlich durch.