Kein Beamter lässt sich gerne für dumm verkaufen. 7. Drängeln bei der Bearbeitung Ihrer Erklärung Ihr Steuerbescheid liegt nach Wochen immer noch nicht im Briefkasten? Gerade nach dem 31. Mai stapeln sich die Erklärungen im Amt, sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums bearbeitet. Drängelnde Steuerzahler, denen die Wartezeit auf ihren Bescheid zu lang wird, mögen Beamte nicht. Haftung: Steuerberater kann in die Pflicht genommen werden. Zerren Sie nicht an den Nerven Ihres Bearbeiters und legen Sie den Hörer wieder auf. 8. Steuerspartipps am Telefon einfordern Wenn der Steuerzahler zweimal klingelt: Ein Anruf beim Finanzbeamten beschleunigt nicht die Bearbeitung der Erklärung. © mauritius images Die Finanzämter sollen sich zu Behörden entwickeln, bei denen der Servicegedanke im Vordergrund steht. Dennoch sind Finanzbeamte keine Berater, die beim Ausfüllen Ihrer Erklärung und beim Steuersparen helfen. Das ist ihnen nach Paragraf 5 des Steuerberatungsgesetzes sogar verboten. Mitarbeiter der Finanzverwaltung dürfen nur bei grundlegenden Fragen weiterhelfen, etwa wenn Sie wissen wollen, welche Anlagen Sie für Ihre Erklärung benötigen.
Diese Fehler unterlaufen Steuerberatern häufig Zu den klassischen Fehlern, die Steuerberatern unterlaufen können, zählen Falschbuchungen, Fristversäumnisse, die Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder eine unterlassene Beratung, obwohl der Auftrag dazu erteilt wurde. Mit ihrer Unterschrift unter der vom Steuerberater erstellten Steuererklärung nehmen die Steuerzahler die Verantwortung auf sich und sie sind diejenigen, die angeschrieben werden, wenn etwas nicht korrekt gelaufen ist. Die Ausrede, davon nichts gewusst zu haben, zählt für die Behörden nicht. Ärger mit steuerberater - Steuerrecht - frag-einen-anwalt.de. Zur Rechenschaft gezogen wird zunächst der Steuerzahler, Säumniszuschläge oder ähnliches muss erst einmal er bezahlen. Haftung: Steuerberater muss unsauberes Arbeiten nachgewiesen werden Der Steuerberater kann aber in die Haftung genommen werden, falls ihm fahrlässiges oder unsauberes Arbeiten nachgewiesen werden kann. Der Weg, den Steuerberater dafür haftbar zu machen, führt allerdings immer erst über ein Gericht. Nachzuweisen, dass Steuerberater ihre Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung verletzen, ist oft gar nicht so leicht.
: 313 O 203/92). Auch für fehlerhafte Ratschläge haftet der Steuerberater ( OLG Saarbrücken, Az. : 1 U 52/85). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil sogar festgestellt, dass es die Pflicht des Steuerberaters ist, sich auch über Tageszeitung und Fachpresse über aktuelle steuerpolitische Änderungen zu informieren (Az. : X ZR 472/00). Desweiteren unterliegen die Steuerberater der Berufsaufsicht, die durch die Steuerberaterkammer ausgeführt wird. Ärger mit dem steuerberater de. Auch muss ein Steuerberater eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen – ohne wird er offiziell gar nicht zugelassen. Für grobe Fehler und die Folgeschäden durch falsche Beratung kann man den Steuerberater also durchaus haftbar machen – allerdings setzt das in der Regel ein Gerichtsverfahren und die Möglichkeit voraus, dass man ihm sein Versäumnis bzw. den Fehler überhaupt nachweisen kann. Oftmals ist das ziemlich schwierig. Besser ist es, vorher schon in den sauren Apfel zu beißen und etwas mehr Zeit mit dem Steuerberater zu verbringen.