Liebe Besucher und Bieter-Interessenten von Die Amtsgerichte sind laufend dabei, Zwangsversteigerungs-Termine neu zu terminieren, durchzuführen, sowie die für solche Termine erforderlichen CORONA-Schutzmaßnahmen festzulegen. Selbstverständlich werden diese immer wieder an die aktuelle Lage angepasst. Amtsgerichte, die bei uns veröffentlichen, unterstützen wir dabei tatkräftig. Amtsgericht bruchsal zwangsversteigerungen. Sobald Amtsgerichte uns über Schutzmaßnahmen informieren, veröffentlichen wir diese auf der Stammseite des jeweiligen Amtsgerichtes SOWIE auch auf der jeweiligen Objekt-Exposé-Seite. Wir bitten Sie, vor der Wahrnehmung eines Versteigerungs-Termins im Amtsgericht, die aktuellen Informationen zu den CORONA-Schutzmaßnahmen auf einzusehen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet den Schutz vor Covid-19 für Sie als Bietinteressent und alle anderen Teilnehmer der Versteigerung, sowie eine Entlastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Wenn Sie weitergehende fachliche Fragen zu Zwangsversteigerungen haben, finden Sie in unserem Fachforum " " wertvolle Antworten.
: 07251/74-0. In Eilsachen (insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben) stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen vor Ort natürlich zur Verfügung. In allen anderen Fällen bitten wir von einem Besuch möglichst abzusehen und zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen. Schriftsätze o. Amtsgericht Bruchsal - Zwangsversteigerungstermine. ä. bitten wir möglichst in unseren zentralen Briefkasten vor dem Haupthaus Schönbornstraße 18 einzuwerfen (diese werden Tag genau mit einem Eingangsstempel versehen). Folgende Personen dürfen das Amtsgericht nicht mehr betreten (auch bei Nachweis einer Impfung oder Genesung): Personen, die typische Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen. Personen die absonderungs- oder quarantänepflichtig sind aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes (bis zum angeordneten Ende der Quarantäne) oder der bundesweit gültigen Coronavirus-Einreiseverordnung (z. wg. Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder aus einem Virusvariantengebiet) oder der Baden-Württembergischen Corona-Verordnung-Absonderung (z. auch bei geimpften oder genesenen Personen - bei konkreten Krankheitsverdacht, positivem Schnell- oder PCR-Test sowie - bei nicht geimpften und nicht genesenen Personen - auch wg.
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Die Zwangsversteigerungsabteilung beim Amtsgericht ist zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren Zwangsverwaltungsverfahren Teilungsversteigerungen bei mehreren Eigentümern Diese Verfahren setzen einen Gläubigerantrag voraus und - wie auch die Zwangsverwaltung - eine mit Vollstreckungstitel (z. B. Urteil) festgestellte Forderung. In Folge der Versteigerung verliert der Schuldner das Eigentum an der Immobilie. Aus dem Versteigerungserlös, den der Ersteher zahlen muss, werden die Gläubiger befriedigt, soweit das Meistgebot ausreicht. Zur Versteigerung kommen hauptsächlich Grundstücke (ohne und mit Bebauung aller Art) Wohnungs- und Teileigentumseinheiten (Eigentumswohnung, Ladenlokal) Erbbaurechte (Gebäude ohne Grundstückseigentum). Nach dem Anordnungsbeschluss, mit dem das Verfahren beginnt, und Erledigung etwaiger Einstellungsanträge des Schuldners ermittelt das Versteigerungsgericht mit Hilfe eines Gutachters den Verkehrswert. Gleichzeitig mit dem Verkehrswertfestsetzungsbeschluss oder spätestens nach seiner Rechtskraft wird der öffentliche Versteigerungstermin bestimmt.