Zum Inhalt springen Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg Regelungen für Sonderbauten und barrierefreies Bauen Vor dem Bau: Verfahren der Landesbauordnung Die Landesbauordnung unterscheidet Bauvorhaben abhängig von ihrer Art und Lage nach: Newsletter des Landesportals: Immer auf dem neuesten Stand
Bitte berücksichtigen Sie diese bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gas- und Wasserinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung. Eine Installationshilfe zur Inneninstallation bei Flüssiggasversorgung finden Sie ebenfalls unter den Downloads. Ihre Ansprechpartnerin: Installationshilfe für Installateure – Inneninstallation bei Flüssiggasversorgung (PDF) Für die Gebiete Allensbach (Ortsteile Allensbach und Hegne) und Reichenau (Ortsteile Insel, Waldsiedlung und Lindenbühl / Bahngebiet) gelten für Gasinstallationen grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln. Dies ist unter anderem die TRGI (G 600 - aktuelle Ausgabe). Bitte berücksichtigen Sie diese bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gasinstallationen hinter der Hauptabsperreinrichtung. Technische angaben über feuerungsanlagen bw. Ihr Ansprechpartner: Klaus-Peter Herrmann Baukoordination / Qualitätssicherung Netzentwicklung Süd Netze BW GmbH Gewerbestraße 8 78333 Stockach Tel. : 07771 8769-224 Mob.
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17. November 2016 Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI-G 600) verlangen, dass Arbeiten an Gasanlagen beim Gasnetzbetreiber anzumelden sind. Zusätzlich verlangt das Schornsteinfegerhandwerk seit 1996 die "Technischen Angaben über Feuerungsanlagen". Um eine Vereinfachung zu erreichen, wurden beide Formulare zusammengefasst und das Anmeldeverfahren vereinfacht. Die An- bzw. Fertigmeldung kann nach bestandener Druckprüfung erfolgen. Darauf verzichten können wir aber nicht. Eine An- bzw. Fertigmeldung (TAF) ist zwingend notwendig: bei Neuinstallationen einer Gasanlage (Leitungsbau, Installation von Gas-geräten, Gasfeuerstätten und Abgasanlagen). Sie ist also auch unbedingt erforderlich bei der Installation eines BHKW. Hierüber müssen wir unbedingt von Ihnen informiert werden. bei Veränderungen der Gasanlage (z. B. Feuerungsanlagen: Technische Angaben - Gebäude - Bauantrag - Brandsicherheit. Verlegung des Zählerplatzes) bei eventueller Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes - hier ist es notwendig, vorher mit uns zu sprechen. beim Austausch von Gasgeräten und Gasfeuerstätten bei Erweiterung der Gasanlage Für Auskünfte stehen Ihnen die Kollegen vom Anschlussservice gerne zur Verfügung.