Im Trauerfall – Bestattung Stögerer als Ratgeber und Begleiter im Trauerfall in Pinggau und Pinkafeld Benachrichtigung von Distriktarzt oder Gemeindearzt Verstirbt Ihr Angehöriger zu Hause, verständigen Sie uns, wir übernehmen die Meldung an den zuständigen und diensthabenden Distriktarzt (Gemeindearzt) der die Totenbeschau dürchführt. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim verständigt die Institution selbst den Distriktarzt. Bei einem Unfall informiert die Polizei den ortsansässigen Bestatter. Aktuelle Trauerfälle im April 2022. Abholung oder Überführung im In- wie auch im Ausland Wenn die Totenbeschau abgeschlossen ist, übernehmen wir sofort die Abholung des Verstorbenen. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Sie unseren MitarbeiterInnen die Kleidung (ohne Schuhe) mitgeben. Wenn Sie dies möchten, kleiden wir den Verstorbenen noch zu Hause an. Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch weiter, wenn Ihr Angehöriger in einem anderen Bundesland oder im Ausland verstorben ist. Aufnahme des Sterbefalls Nachdem wir den Verstorbenen würdevoll versorgt haben, vereinbaren wir einen Termin für die Aufnahme.
Hinterbliebenenpension Die Witwen-, Witwer- und Waisenpension muss bei jenem Versicherungsträger beantragt werden, bei dem der Versicherte in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war. mehr dazu Weiterführung oder Einstellung eines Betriebes Bezüglich der Weiterführung eines Betriebes können Sie sich in der Wirtschaftskammer beraten lassen. Bei einer Einstellung des Betriebes sollten Sie auf die rechtzeitige Abmeldung des Gewerbes achten. mehr dazu Behördliche Abmeldung Die Bekanntgabe des Ablebens einer Person bei der zuständigen Meldebehörde ist vom Gesetz her nicht Pflicht. Todesfälle (Bestattung Schachner). Verträge, Verpflichtungen, Mitgliedschafte n Alle Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, müssen gelöst oder geändert werden: Mietverträge, Mitgliedschaften, Daueraufträge von Geldinstituten, Versicherungen etc. Ausschmücken und Gestaltung der Grabstelle Die Bestattung Stögerer kann nach dem Abblühen der Blumenspenden gegen Entgelt mit dem Abräumen beauftragt werden. Sterbeurkunden Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt.
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Vielfach genügt auch eine Fotokopie, die wir Ihnen gerne anfertigen. Die Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt und werden von uns gerne besorgt. Verlassenschaftsabhandlungen Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In den zuständigen Bezirken bestellt das Gericht den zuständigen Notar. Sterbefälle. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Mitzubringen sind, soweit vorhanden: Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten Sterbeurkunde Letztwillige Verfügungen (Testament etc. ) Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter Pensionsabschnitte des Verstorbenen Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, wie z. B. Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Grundbuchauszüge, Versicherungsbelege, Lebensversicherungspolizzen, Kfz-Papiere etc. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses einschließlich eines Kostenvoranschlages über den Grabstein. mehr dazu
Anna Lind † 13. 04. 2022 Pfarrfriedhof Schäffern
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