10. 2021, Az. : IV ZR 236/20). Geklagt hatten die Eigentümer eines Hauses in Unterfranken. Sie wollten einen Wasserschaden von ihrer Wohngebäudeversicherung erstattet haben, der auf eine undichte Silikonfuge zurückging. Die Fuge sollte die Ritze zwischen Duschtasse und Badezimmerwand abdichten. Da sie jedoch nicht ganz dicht war, lief beim Duschen Wasser unter die Duschwanne. Es kostete gute 17. 500 Euro, den entstandenen Nässeschaden wieder zu beseitigen. Die Wohngebäudeversicherung wollte das allerdings nicht regulieren. Sie verwies auf ihre Versicherungsbedingungen. Darin stand geschrieben, dass die Versicherung in ganz bestimmten Fällen für Schäden durch Leitungswasser aufkommt. Wasserschaden durch undichte silikonfuge versicherung login. Einerseits waren Bruchschäden an Wasserleitungen umfasst. Andererseits sollten auch weitere Nässeschäden reguliert werden, "die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser" verursacht worden wären. Silikonfuge undicht: Versicherung muss nicht zahlen Die Versicherung sah in diesem Fall beides nicht als gegeben an.
5. Spritzwasser Spritzwasser, ja manchmal sprüht es weitflächig aus einem Wasserhahn. Man mag auch eine Einschränkung beim Spritzwasser hinnehmen. 6. Brauchwasser Brauchwasser, tja, was ist Brauchwasser? Sinngemäß handelt es sich bei Brauchwasser z. B. um Wasser, welches aus dem Duschkopf als Leitungswasser austritt, dann dem Duschen (Brauchen des Wassers) zugeführt wird, also Brauchwasser ist, um sodann als Abwasser zu enden. 7. Abwasser Abwasser, ja auch hier mag man eine Differenzierung hinnehmen. Allein schon deswegen, weil Abwasser ohne druckführende Leitungen abgeführt wird, oder aber eben z. mit Extrementen oder sonstigen Stoffen versetzt wird. 8. Oberflächenwasser Oberflächenwasser entsteht durch Niederschläge oder Überschwemmungen und bedeckt die Oberfläche. Haben Sie alles verstanden? Wasserschaden: Die Silikonfuge in der Gebäudeversicherung. Ok, dann kann es weiter gehen, denn jetzt wird es abstrus. Warum sei Wasser, "ausgetreten über Silikonfugen", nicht versichert? Die Argumentationskette der Versicherungen geht dahin, dass Leitungswasser, mit Verlassen des Duschkopfes, ja Brauchwasser geworden sei.
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