Antwort von deischuhzu am 06. 2010, 15:16 Uhr Kirchgeld muss man zahlen, wenn ein Ehepartner in der Kirche ist, der andere nicht. Also der Steuerzahler ist nicht in der Kirche, der nichtarbeitende Partner ist in der Kirche, so muss dieser trotzdem seinen Kirchensteuerbeitrag in Form von Kirchgeld zahlen. Ich glaube, das hngt auch vom jeweiligen Bundesland ab. Antwort von Bengelengelmama am 06. 2010, 15:43 Uhr mein Mann (ev) zahlt keine Kirchensteuer, ich glaube seit dem Ich (rk) habe frher (vor den Kindern) beide Kirchensteuern gezahlt, wobei wir beim Ausgleich eigentlich alles wieder zurckbekommen haben. Wir haben noch nie eine Zahlungsaufforderung bzw. Rechnung bekommen noch eine Mahnung 1x/Jahr kommt von der Kirche (eigentlich von beiden rk und ev) ein Spendenbeleg, allerdings freiwillig. Kirchgeld | KirchensteuerInfo. Wir kommen brigens aus Bayern. Die letzten 10 Beitrge
Denn dann trage dieser Kirchenangehörige genauso wenig zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben bei wie der ohne jedes Einkommen (BFH, I B 28/18, Ziff. II 2 c) cc). Laut BFH ist danach das entscheidende verfassungsrechtliche Kriterium für die Besteuerung seines Lebensführungsaufwandes, ob das Kirchenmitglied kirchensteuerfrei ist oder nicht. Kurz: Besonderes Kirchgeld nur, wenn ansonsten kirchensteuerfrei. Nach dieser neuen Rechtsprechung des BFH darf das besondere Kirchgeld dann nicht erhoben werden, wenn auf das Einkommen des kirchenangehörigen Ehegatten Einkommensteuer und damit KiESt entsteht. Muß man Kirchgeld bezahlen? | Forum Aktuelles und Neuigkeiten. Denn dann trägt er ja zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben bei, die obigen Billigkeitserwägungen des BVerfG greifen nicht, so dass das besondere Kirchgeld als Besteuerung des Lebensführungsaufwandes nicht der Verfassung gemäß ist. Damit besteht nur noch eine geringe Diskrepanz zur erwähnten Rechtsprechung des BVerfG und zu der BVerwG, das die Kirchgeldtabelle ja nur für das einkommenslose Kirchenmitglied zugelassen hatte.
Sie betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner keiner Religionsgemeinschaft angehören oder einer, die keine Steuern erhebt. Die Verfassungsrichter Osterloh, Mellinghoff und Gerhardt teilen diese Auffassung nicht. Mitglieder einer Weltanschauungsgemeinschaft mit dem Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Angehörige einer steuerberechtigten Weltanschauungsgemeinschaft und dürfen nicht zur Zahlung des besonderen Kirchgeldes herangezogen werden. Diese Entscheidung entspricht den Kirchensteuergesetzen folgender Bundesländer: Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Saarland Schleswig-Holstein In den aufgeführten Bundesländern gelten ähnliche Regelungen wie in dem Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Bayern: Die Kirchensteuern können unbeschadet Art. 16 Abs. Kirchgeld nicht zahlen translate. 2 und Art. 22 Satz 5 einzeln oder nebeneinander erhoben werden … 3. In Form von besonderem Kirchgeld von Umlagepflichtigen, deren Ehegatte keiner Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulicher Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
herz* 14. Nov 2009 12:13 Kirchgeld zahlen? Hallo, heut flattert so ein Brief von der evang. Kirche rein, dass das Kirchgeld noch zu zahlen wäre? MUSS man das zahlen? (Ich red hier nicht von der Kirchensteuer. ) Bei der kathol. Kirche weiß ich, dass es keine Pflicht ist - auch wenn es so genannt wird. Aber bei der evang. Kirche? Wär schön, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte. Besten Dank! 14. Nov 2009 12:17 kjhkjh 14. Nov 2009 12:19 re Hallo, heut flattert so ein Brief von der evang. Kirche rein, dass das Kirchgeld noch zu zahlen wäre? MUSS man das zahlen? Nein, das ist mit Sicherheit nur aufpolierter Bettelbrief. 14. Nov 2009 12:22 zusatz und ich gluaub Oh mann hat recht, denn i hab nomml gschaud und auch die ev. Aus der Gemeinde - für die Gemeinde - Kirche und Geld - ELKB. steuer wird glei mim bruttolohn verrechnet und steht aufm lohnzettel, also wirds wirklich son drückerbanden schreiben sein ^^ pure. 14. Nov 2009 12:28 asdf Ich trau mich ja fast wetten, dass du bei Wikipedia nach Kirchgeld geschaut hast, dort aber auf Kirchensteuer verwiesen wird und du demnach bei Google nach Kirchensteuer gesucht hast.
Aus der Gemeinde - für die Gemeinde: Das allgemeine Kirchgeld finanziert ergänzend die kirchliche Arbeit Bild: (c) iStockPhoto / ArtisticCaptures Startseite Kirchgeld Allgemeines Kirchgeld Das allgemeine Kirchgeld ist eine so genannte Ortskirchensteuer und dient ergänzend der Finanzierung ortskirchlicher Aufgaben in den Gemeinden. Häufig wird über das allgemeine Kirchgeld gesagt, es sei freiwillig und habe den Charakter einer Spende. Das ist falsch: Das allgemeine Kirchgeld ist eine Steuer. Auch wenn ein Kirchenmitglied bereits Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer zahlt, kann es nicht vom allgemeinen Kirchgeld entbunden werden. Das Kirchgeld ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird auch von den Gemeindegliedern erbeten, die keine sonstige Kirchensteuer zahlen. Es trägt so zur horizontalen Beitragsgerechtigkeit bei. Kirchgeld nicht zahlen heute. Wer Geld verdient, beteiligt sich Kirchgeldpflichtig ist jedes volljährige Kirchenmitglied, das über Mindesteinkünfte verfügt. Die Einkünfte und Bezüge müssen nicht zwangsläufig aus Erwerbstätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung stammen.