Ölunfall in Monheim: Wehr beseitigt Hydrauliköl Die Feuerwehr Monheim ist am Nachmittag zur Köpenicker Straße ausgerückt und hat Öl beseitigt. Foto: Patrick Schüller Feuerwehr, Stadt und die Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann haben am Mittwochnachmittag rund 300 Liter Öl an der Köpenicker-/Mevlana-Rumi-Straße beseitigt. (og) Wie Feuerwehrsprecher Torsten Schlender mitteilt, ist auf der Moscheebaustelle Hydrauliköl aus einer Betonpumpe ausgelaufen. Da dieses Öl schwierig zu beseitigen sei, haben sowohl Feuerwehr als auch der Bauhof der Stadt, versucht, die rutschige Spur zu beseitigen. Bauen und Wohnen | Stadt Hilden. Die Arbeiten haben bis in den Abend gedauert. Der Straßenbereich ist gesperrt. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann wacht über das Grundwasser und hat angeordnet, den mit Öl getränkten Boden zu entsorgen.
Grundsätzlich gebe es zwei Arten von Gartenwasserzählern, die montiert werden können. Sämtliche Zähler, die durch einen Fachmann direkt in der Wasserleitung verbaut und verplombt werden, sind zugelassen. Bei der Montage auf einem Außenwasserhahn darf in Mettmann jedoch nur ein Modell verwendet werden. "Grund hierfür ist, dass dieser Zähler nicht verplombt werden muss und damit im Nachhinein beispielsweise eine Verletzungsgefahr für Kinder komplett ausgeschlossen werden kann", erklärt Dirk Ackermann. "Hinzu kommt der Ausschluss von Nachverplombungen. " Vor Inbetriebnahme muss der Gartenwasserzähler von einem städtischen Mitarbeiter der Stadtentwässerung offiziell abgenommen werden. "Eine Bescheinigung des Installateurs reicht hierfür nicht aus", so Ackermann, der aber darauf hinweist, dass die Abnahme im Gegensatz zu anderen Kommunen in Mettmann komplett kostenlos durchgeführt wird. Kreisverwaltung Mettmann / Wasserwirtschaft. "Der Verbrauch des Gartenwasserzählers wird dann im kommenden Jahr von der Abwasserberechnung abgezogen".
47-55, 40822 Mettmann ➤ 1km heute geschlossen Duesseldorfer Str. 45, 40822 Mettmann ➤ 1km heute geöffnet 11:00 - 22:00 Uhr Bismarckstr. 52, 40822 Mettmann ➤ 1km Öffnungszeiten unbekannt
Wenn Sie Regenwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. Die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser über eine Versickerungsanlage in den Untergrund oder die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer sind sogenannte Gewässerbenutzungen. Für diese müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. Da Randbedingungen einer Einleitung oder Versickerung von Regenwasser entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Einleitung gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeiter. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern! Informationen gemäß DSGVO