Als Leistungen können zum Beispiel für berufstätige schwerbehinderte Menschen finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub in Betracht kommen oder auch eine Steuerermäßigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer. Darüber hinaus ergeben sich beim Vorliegen der Voraussetzungen Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, des Parkens, der Rundfunkgebührenpflicht oder auch eine Preisermäßigung beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Wer ist zuständig? Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Gesundheit Lindenaustraße 31 (Hinterhaus) 04600 Altenburg Wo sind die Anträge erhältlich? Anträge zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft liegen am Empfang des Landratsamtes Altenburger Land in Altenburg und Schmölln sowie im Fachdienst Schwerbehindertenrecht /Wohn- und Elterngeld bereit und können dort ebenfalls abgegeben werden. Antrag nach dem schwerbehindertenrecht thüringen merkblatt video. Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht Merkblatt zum Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.
An wen muss ich mich wenden? Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt. Voraussetzungen Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Welche Unterlagen werden benötigt? Antrag Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht) ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis. Abteilung Versorgung. für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern. Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind. Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Gebühren an.
Abteilungsleiterin Frau Jana Weigel Zimmer: 007 Tel. : 0365 / 838-3510 Fax: 0365 / 838-3515 Servicezeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 9. 00 – 17. 00 Uhr Freitag von 9. 00 – 15. 00 Uhr Mittwoch geschlossen Sachbearbeiterinnen Buchstaben: G + Widersprüche A-Z Frau Jana Henneberg Zimmer: 002 Tel. : 838-3518 Buchstaben: M + Widersprüche A-Z Frau Katrin Prautsch Tel. : 838-3511 Buchstaben: C / K / St / Q Frau Dagmar Teichmann Zimmer: 003 Tel. : 838-3509 Buchstaben: J / P / W Frau Catrin Frahm Tel. : 838-3514 Buchstaben: D / F / L Frau Katrin Jarschel Zimmer: 015 Tel. : 838-3517 Buchstaben: E / H / V Frau Silke Kriebitzsch Tel. Publikationen | Landesverwaltungsamt (TLVwA). : 838-3528 Buchstaben: B / T / U / X / Y Frau Katrin Schöppe Zimmer: 016 Tel. : 838-3516 Buchstaben: O / R / S / Z Frau Julia Fengler-Rydz Zimmer: 031 Tel. : 838-3513 Buchstaben: A / I / N / Sch Frau Petra Graupner Tel. : 838-3519