Das Bundesgericht äusserte sich im Urteil 5A_927/2020 vom 23. August 2021, Urteil 5A_656/2019 vom 22. Juni 2020 und Urteil 5A_701/2020 vom 23. Juli 2021 eingehend zum Schutz vor ungerechtfertigter Betreibung bzw. zur Tragweite der 2019 neu eingeführten Gesetzesbestimmung für zusätzlichen Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen. Schauen wir uns hier diese drei wichtigen Leitentscheide zum SchKG genauer an. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie man sich vor ungerechtfertigten Betreibungen schützen und seine Kreditwürdigkeit verteidigen kann. In Umsetzung der parlamentarischen Initiative Abate wurde per 1. Ungerechtfertigte betreibung strafrecht band. Januar 2019 ein zusätzlicher Rechtsbehelf (Artikel 8a Absatz 3 lit. a d SchKG) eingeführt, mit dem verhindert werden kann, dass das Betreibungsamt Dritten Auskunft über eine Betreibung gibt. Die betroffene Person, also der Schuldner, kann dazu zunächst nach Ablauf von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung stellen.
8a Abs. 3 Bst. d SchKG) Sehr geehrte Damen und Herren Ich stelle das Gesuch, es sei folgende Betreibung in den Betreibungsregisterauszügen nicht mehr aufzuführen: [Gläubiger, Adresse] Betreibung Nr. …………………………. Anwalt für Betreibungs- und Konkursrecht, Luzern. Zahlungsbefehl zugestellt am [Datum]. Die Betreibung ist nicht gerechtfertigt. Ich habe vollumfänglich Rechtsvorschlag erhoben. Seit Zustellung des Zahlungsbefehls sind mehr als drei Monate vergangen. Die betreibende Partei hat keine Schritte zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet. Für Ihre Bemühungen danke ich jetzt schon bestens. Freundliche Grüsse [Unterschrift] Beilage: Kopie des Zahlungsbefehls Kopie des Rechtsvorschlags [soweit nicht auf dem Zahlungsbefehl selber Rechtsvorschlag erhoben wurde]
Durch diese Änderung wird es für einen zu Unrecht Betriebenen wesentlich leichter, sich gegen eine Betreibung zu wehren. Zudem wurde das (Kosten-)Risiko, dass nicht auf die negative Feststellungsklage eingetreten wird, erheblich reduziert, was aus Sicht des Betriebenen zu begrüssen ist. Aufpassen muss unter dieser Rechtsprechung hingegen der Betreibende, welcher, wenn er zu Unrecht oder aber zu hoch betreibt, nun eher damit rechnen muss, mittels negativer Feststellungsklage eingeklagt zu werden und diesen Prozess kostenpflichtig (samt Parteikosten) verlieren zu können. Ein Gläubiger kann im Falle einer ungerechtfertigten Betreibung diese immerhin auch nach Einreichung einer negativen Feststellungsklage noch zurückziehen. Ungerechtfertigte betreibung strafrecht at. Dabei treffen ihn jedoch auch schon Kosten- und Entschädigungsfolgen. Festzuhalten bleibt, dass auch unter der neuen Praxis dem Betriebenen als Kläger das allgemeine Prozessrisiko bleibt und er die Kosten des Verfahrens vorzuschiessen hat. III. FAZIT Durch die Änderung der Rechtsprechung, dass bei einer negativen Feststellungsklage das erforderliche schutzwürdige Interesse grundsätzlich bereits dann besteht, wenn eine Forderung in Betreibung gesetzt wurde, kann erwartet werden, dass zukünftig weniger ungerechtfertigte "Schikane-Betreibungen" angehoben werden bzw. ein Gläubiger beim Einreichen einer Betreibung vorsichtiger wird.
Und wer eine Hypothek hat, muss seiner Bank schon eine sehr gute Erklärung liefern, warum die Betreibung nicht gerechtfertigt ist – sonst riskiert er, dass man ihm die Hypothek kündigt. 2, 7 Millionen Betreibungen 2011 wurden fast 2, 7 Millionen Betreibungen eingeleitet. Doch nur bei jeder zweiten setzten die Gläubiger die Betreibung später fort. «Ein klares Indiz, dass viele Betreibungen ungerechtfertigt sind», sagt Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung. Ungerechtfertigte betreibung strafrecht in lingen. «Vor allem Inkassofirmen verwenden den möglichen Eintrag im Betreibungsregister als Druckmittel, um eine ungerechtfertigte Forderung durchzusetzen. » Wer auf einen sauberen Betreibungsregisterauszug angewiesen ist, hat deshalb keine andere Wahl: Er muss mit dem Gläubiger verhandeln. Will der nicht, hat man nur die Möglichkeit, eine sogenannt negative Feststellungsklage einzureichen. Doch dafür gibt es eine hohe Hürde: Man muss die Gerichtskosten vorschiessen. Im Fall von Arnd Kröger hätte der Vorschuss mehrere zehntausend Franken betragen.
Denn der ehemalige Geschäftspartner seines Mandanten zog die Betreibung zurück – er hatte sich von einem Anwalt beraten lassen. Beschwerde gegen Betreibung Zuständig für Beschwerden ist das Gericht am Wohnsitz des Schuldners. Hat der Kanton nur eine Aufsichtsbehörde, ist es das Kantons- oder das Obergericht. NEUER SCHUTZ VOR UNGERECHTFERTIGTEN BETREIBUNGEN - Geissmann Legal. Die Beschwerde müssen Sie spätestens innert zehn Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls beim Gericht einreichen. Das Verfahren ist kostenlos. Sie müssen in der Beschwerde genau begründen, warum eine Schikanebetreibung vorliegt, Beweismittel bezeichnen und beantragen, dass der Eintrag gelöscht wird. Verlangen Sie, dass die Betreibung bis zum Entscheid des Gerichts Dritten nicht bekannt gegeben werden darf. Bei Ablehnung der Beschwerde können Sie den Entscheid an die nächste Instanz weiterziehen.
Besonders häufig ist dieses Vorgehen vor dem Abschluss eines Mietvertrages. Entsprechend kann ein Eintrag im Betreibungsregister negative Folgen für die betriebene Person haben. Neu: Verbesserter Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. 40 Franken für ein sauberes Betreibungsregister - Berner Schuldenberatung. Januar 2019 in Kraft gesetzt, welche ermöglicht, dass eine Person, die ungerechtfertigt betrieben wird, künftig dafür sorgen kann, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Gemäss dem neuen Artikel 8 Abs. 3 lit. d SchKG hat die betriebene Person neu die Möglichkeit, nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls und Erhebung des Rechtsvorschlages beim Betreibungsamt ein Gesuch zu stellen, den Betreibungsregistereintrag für Dritte nicht mehr einsehbar zu machen. Das Betreibungsamt setzt dann der betreibenden Person eine Frist von zwanzig Tagen, innert der diese nachweisen muss, dass sie rechtzeitig ein gerichtliches Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat.