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Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen. Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von: Monika Dibbelt, Rechtsanwältin Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 - Handelskammer Hamburg. Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.
Die allgemeinen deutschen Spediteurbedinungen sind als allgemeine Geschäftsbedingungen zu betrachten, die 2003 von fünf großen Verbänden ins Leben gerufen wurden. Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen / Groo Website. Neben der deutschen Industrie- und Handelskammer waren auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Bundesverband Spedition und Logistik an der Erstellung der Bedingungen beteiligt und empfehlen diese zu unverbindlichen Anwendung. Die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen umfassen: Vertragsparteien müssen sich allerdings nicht an diese Geschäftsbedingungen halten und können vom Inhalt der Empfehlung abweichende Vereinbarungen treffen. Zu den vorgeschlagenen Geschäftsbedingungen gehören neben dem Anwendungsbereich auch der reine förmliche Auftrag sowie dessen Inhalt. Auch die Verpackung und Untersuchung der Güter werden in den Empfehlungen festgehalten, ebenso wie die zollamtliche Abwicklung und die Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Fußnote) Fortsetzung von Teil II Haftung des Spediteurs Die ADSp selbst enthalten keine Anspruchsgrundlage für die Haftung des Spediteurs. Es finden daher die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Zu den gesetzlichen Vorschriften zählen neben den Haftungstatbeständen auch die Vorschriften zu Haftungsbeschränkungen und –befreiungen und der Einwand des Mitverschuldens. Soweit die Haftung des Spediteurs nicht durch zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist, gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften die Bestimmungen der ADSp (Fußnote). Sachliche Haftungsbeschränkungen für die Fälle der Geschäftsbesorgungsspedition und auf Wertersatz werden in Ziffer 22 ADSp geregelt. In Ziffer 23, 24 ADSp finden sich Haftungshöchstsummen. Danach ist z. B. ADSp 2020 – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2020 | vardea logistics. nach Ziffer 23. 1. 1 ADSP die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes auf 5 Euro für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt.
© hit1912 / Adobe Stock Zum 1. Januar 2017 sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 - ADSp 2017 - in Kraft getreten. Diese neugefassten AGBs können zukünftig Grundlage für Speditions-, Transport- und Lagerdienstleistungen sein und somit auch für Verlader zur Vertragsgrundlage werden.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Fußnote) Fortsetzung von: Teil I Vertragspflichten Der Spediteur hat gemäß Ziffer 1 ADSp das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Zu den einzelnen Leistungspflichten des Spediteurs gehören die Geschäftsbesorgung nach Ziffer 2. Allgemeine deutsche spediteurbedingungen 10. 2 ADSp, bei besonderer Vereinbarung die Verpackung, Gestellung von Ladehilfs- und Packmitteln, Verwiegung und Untersuchung des Gutes nach Ziffer 4 ADSp, die zollamtliche Abwicklung nach Ziffer 5 ADSp, die Kontrolle nach Ziffer 7 ADSp und die Quittierungspflicht nach Ziffer 8 ADSp. Nach Ziffer 9 ADSp hat der Spediteur den Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten und das Gut nach Ziffer 13 ADSp an den Empfänger abzuliefern. Soweit ein entsprechender Auftrag erteilt wird oder es im Interesse des Auftraggebers liegt, hat der Spediteur nach Ziffer 21 ADSp die Versicherung des Gutes zu besorgen. Ziffer 15 ADSp regelt die Pflichten des Spediteurs bei der Lagerung von Gütern.
In weiteren Unterteilungen werden auch die Kontrollpflichten des Spediteurs, sowie die Quittung und Weisungen geklärt. Auch die Frachtüberweisung, mögliche Fristen und Hindernisse werden von den Erstellern der Empfehlung klar definiert. Dazu werden auch die Ablieferung, die die Auskunftspflicht, die Lagerung, die Angebote, die möglichen Vergütungen und Freistellungsansprüche in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen festgehalten. weiterer Gegenstand der ADSp sind: Rechnungen, das Zurückbehaltungsrecht, die Versicherung des Gutes, die Haftung des Spediteurs, generelle Haftung Richtlinien, die Beweislast für beide Seiten und außervertragliche Ansprüche. Allgemeine deutsche spediteurbedingungen von. Zusammenfassend stellten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen also einen kleinen Vorvertrag zwischen den beiden Parteien ( Transportunternehmen und Kunde)auf, der je nach Auftrag nur an manchen Stellen verändert werden muss. So sparen beide Parteien viel Zeit und können sich sicher sein, keine eklatanten Fehler zu begehen!
sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die in der Regel allen Geschäften und Verrichtungen des Spediteur s zugrundegelegt werden. Da die ADSp vom Bundesverband Spedition und Logistik (BSD und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), dem Bundesverband Groß- und Außenhandel e. (BGA), dem Deutschen Industrie - und Handelstag (DIHT) sowie der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE) gemeinsam entwickelt, fortgeschrieben und zur Anwendung empfohlen werden, haben sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung den Charakter einer fertig bereitliegenden Rechtsordnung. Der Spediteur kann sich dann auf die ADSp berufen, wenn er den sogenannten «Speditions- und Rolifuhrversicherungsschein ( SVS/RVS)» gezeichnet hat. Mit dem SVS/RVS sind die Haftungsrisiken des Spediteur s für eigenes schuldhaftes Verhalten gedeckt. Allgemeine deutsche spediteurbedingungen 2021. Die Prämie zu dieser Speditionsversicherung hat der Auftraggeber in Form der «SVS/RVS-Prämie» zu bezahlen. Der Auftraggeber hat bei einem durch den Spediteur schuldhaft verursachten Schaden einen Anspruch direkt gegen den SVS/RVS - Versicherer.