Die russischen Soldaten fuhren demnach in das Dorf, wo sie einen unbewaffneten Einwohner sahen, der auf einem Fahrrad fuhr und telefonierte, hieß es. Der Vorfall soll sich Ende Februar ereignet haben. Shishimarin habe von einem anderen Soldaten den Befehl erhalten, den Zivilisten zu töten, um ihn daran zu hindern, über die Anwesenheit der Russen zu berichten. Er habe mit einem Sturmgewehr mehrere Schüsse durch das offene Fenster des Autos auf den Kopf des Zivilisten abgegeben. Dornbracht reuters urteil institute. Der Zivilist war auf der Stelle tot. Im Gerichtssaal, nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt, saß auch die Witwe des Getöteten, berichtet eine Reporterin von BBC. Als der angeklagte Soldat das Gericht betrat, wischte sie sich die Tränen aus den Augen und saß dann mit gefalteten Händen da, als der Staatsanwalt seinen Fall schilderte und den Moment beschrieb, in dem ihr Ehemann in den Kopf geschossen wurde. Auf die Reporterin wirkte der junge russische Soldat sehr nervös. Er hielt oft den Kopf gesenkt und hörte seinem Übersetzer durch das Glas aufmerksam zu.
Die Durchsuchung seien zeitgleich an 14 Standorten, darunter auch Privatwohnungen, erfolgt. Während das Kartellamt keine Namen der durchsuchten Unternehmen veröffentlichte, nannte der Branchendienst "Sanitär- und Heizungsnews" mehrere Großhändler, von denen demnach die meisten in NRW sitzen. Dornbracht reuter urteil banken. Zudem seien auch Büro und Privaträume des Geschäftsführers des Deutschen Großhandelsverbandes Technik (DGH) in Bonn durchsucht worden. Beim Verband, der bundesweit 91 Großhändler mit mehr als 1000 Niederlassungen vertritt, wollte man sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Allerdings wurde infolge der Durchsuchungen eine Absichtserklärung des DGH und des Sanitär-Zentralverbands nicht wie geplant auf der laufenden Messe in Frankfurt unterzeichnet. Darin sollte noch einmal der dreistufige Vertriebsweg betont und eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Großhandel und Handwerk vereinbart werden. Während diesmal der Großhandel ins Visier der Kartellwächter geraten ist, waren es vor einigen Jahren die Produzenten.
In der "Fachhandelsvereinbarung" hatten die Richter einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt. Das Verfahren behandelte zwar nicht die Frage eines möglichen Schadenersatzes für die Jahre nach 2011, aber durch die jetzige Entscheidung ist der Weg frei, auch für die Zeit nach 2011 Schadenersatz einzufordern. Bernd Reuter, Geschäftsführer des Fach- und Onlinehändlers, der neben Bädern auch Produkte aus den Bereichen Wohnen, Leuchten, Küche, Heizung und Garten vertreibt, zeigte sich mit der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts zufrieden: "Der BGH hat allen Unternehmen, die unter unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen leiden, den Rücken gestärkt. Prozess wegen Kriegsverbrechen: Russischer Soldat gesteht Mord an Zivilisten. " Wer gezielt den Wettbewerb behindert und gegen die Interessen der Verbraucher versucht, Preistransparenz und Internetvertrieb zu unterdrücken, werde es künftig schwerer haben. Denn die BGH-Entscheidung sei ein ermutigendes Signal für alle Onlinehändler, wegen vergangener oder gegenwärtiger Blockaden und Behinderungen Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Die Richter des OLG hatten schon in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Fachhandelsvereinbarung gezielt den Wettbewerb behinderte. Geschäftsführer Bernd Reuter sagt: "Jetzt ist durch das OLG bestätigt, dass Dornbracht uns geschädigt hat. Auch unsere Kunden hatten unter den Lieferblockaden zu leiden. Wir haben immer betont, dass wir Dornbracht-Produkte schätzen. Dornbracht muss an Reuter Schadenersatz zahlen. Was wir allerdings entschieden ablehnen, ist Dornbrachts Versuch, Preistransparenz zu unterdrücken und den Internethandel zu bekämpfen. " Verbraucher wünschten sich unkomplizierte, komfortable Einkaufsmöglichkeiten zu jeder Zeit — der professionelle Onlinehandel erfülle laut Reuter diese Anforderungen. "Wer den Fachhandel im Internet blockiert, missachtet Kundenwünsche. " Das OLG ist der Argumentation Reuters nicht in allen Punkten gefolgt: An die Feststellung der Höhe eines weitergehenden Schadens wegen ausgebliebener Umsatzsteigerung stellt das Gericht nach Meinung Reuters zu hohe Anforderungen. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Verblüffend: Die direkte persönliche Haftung: > Auch Andreas Dornbracht, Geschäftsführer des Iserlohner Unternehmens, haftet persönlich für den vollen Betrag. Das OLG Düsseldorf hatte die Revision nicht zugelassen. Dagegen hatte Dornbracht Beschwerde beim BGH eingereicht. Diese wurde nun letztinstanzlich abgelehnt, so daß das OLG-Urteil rechtskräftig ist. Reuter: Beschwerde von Dornbracht abgewiesen - MÖBELMARKT. Das Urteil ist aus zwei Gründen interessant: Zum einen dürfte es solche Abschottungsklauseln auch in anderen Branchen geben. Zum anderen schienen die Vorwürfe dem OLG Düsseldorf wohl so gravierend, daß der Geschäftsführer persönlich für den Betrag haftet. Das Urteil bezieht sich nur auf die Zeit von 2008 - 2011. Für die Jahre danach könnte es ähnliche Schadenersatzklagen geben. Viele Grüße Jürgen Auer
dpa Urteil nachlesen: Az. : VI U (Kart) 11/13
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