Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert. Unser Kurssystem "exakt" findet speziell nur für Sie statt. Die Themeninhalte und Schwerpunkte legen wir individuell mit Ihnen gemeinsam im Vorfeld fest. Der Lehrgang findet gerne bei Ihnen vor Ort statt, um auch mit vorhandenem Equipment in gewohnter Umgebung in aller Ruhe trainieren zu können.
In der Pflege ist der tägliche Betrieb routiniert, und gut organisiert. Pflege, Betreuung und Dokumentation stehen im Mittelpunkt der vielfältigen Aufgaben. Notfälle im häuslichen Umfeld sind möglich, gehören aber bei weitem nicht zur täglichen Routine. Für Pflegekräfte besteht Fortbildungspflicht! Qualität und deren Sicherung hat in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert erhalten. Gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V sind mindestens acht Fortbildungsstunden vorgegeben welche, zur Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kontrolliert werden. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Wir bieten Ihnen ein spezielles Notfalltraining für Pflegekräfte an. In rund 3, 5 Zeitstunden machen wir das Team fit für den Notfall.
Der tägliche Kontakt zum Patienten ist ihr Job. Sie arbeiten in gewohnter Umgebung und Atmosphäre, sind Routiniert und kennen ihr Equipment blind. Doch sind sie auch auf Notfälle vorbereitet? Ein Patient, bei dem plötzlich ein Kreislaufstillstand eintritt? Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens vier Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung und wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Für Pflegekräfte, besonders im ambulanten Pflegedienst, besteht laut §132 SGB V eine Fortbildungspflicht. Der MDK prüft nicht nur die Qualität, sondern achtet auch auf eine strikte Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegekräfte. Diese Fortbildungspflicht besteht für alle Angestellten im Pflegedienst. Um dieser Pflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter in der Ersten-Hilfe zu schulen, um so den Anforderungen des MDK gerecht zu werden. In den Erste-Hilfe-Kursen wird besonderer Wert auf die Herz-Lungen-Wiederbelebung gelegt, aber auch die Schulung der wichtigsten Verhaltensweisen bei einem Notfall kommen nicht zu kurz. Inhalte unseres Notfalltrainings für Pflegedienste: Allgemeines Verhalten beim Eintreten eines Notfalls Absetzen des Notrufs Überprüfung der Vitalfunktionen Herz-Lungen-Wiederbelebung Einführung in die Frühdefibrillation mit einem AED Spezielle Krankheitsbilder Zielgruppe unseres Notfalltrainings: Pflegekräfte Pflegehilfskräfte Nachbarschaftshilfe Haushaltshilfe Dauer: 6 Unterrichtseinheiten (4, 5 Stunden) Kosten: 46 € pro Teilnehmer zzgl.
Zum Inhalt springen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) seit 2014 auch die Einhaltung der Fort-bildungspflicht für Pflegefachkräfte aus Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Hierzu ist kein Erste-Hilfe-Kurs gemäß berufsgenossenschaftlicher Richtlinien BGG 948 erforderlich. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Der MDK fordert regelmäßige Erste Hilfe Schulungen Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung muss ein Pflegedienst nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe Schulen und gleichzeitig qualifiziert Fortbilden.
3 Teilnehmer, können sie auch eine MDK-Schulung in Rehfelde buchen, in diesen Fall füllen wir die fehlenden Teilnehmer durch die Veröffentlichung des Kurses, mit externen Teilnehmer auf, bitte planen sie den Kurs nicht zu knapp, damit wir die Möglichkeit haben, den Kurs extern zu bewerben. Um eine Kursanfrage stellen zu können, klicken sie bitte auf den nachfolgenden Link: Anforderung eines eigenen Kurses für Betriebe/Vereine/Schulen.
Gemäß der Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V gilt diese Vorgabe für alle Pflegekräfte. Rettungsanker ist gern Ihr Ansprechpartner im Bereich der MDK-Schulung. Wir sind durch die Qualitätssicherungsstelle der gewerblichen Berufsgenossenschaften und durch Unfallkassen ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern sind. Registriernummer durch die Qualitätssicherungsstelle der VBG: 8. 1572 Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zahlt nicht für Kurse, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden. Dieses Training wird daher nicht durch Ihre BGW bezahlt. Mögliche Inhalt Reanimation (alleine und im Team) Atemwegssicherung (mit und ohne Hilfsmittel) Intubationstrainer Internistische Notfälle Blutungen und Wunden Krankheitsbilder Frakturen Auffinden von Personen, Feststellung Kreislaufstillstand Umgang mit der Notfallausrüstung Umgang mit dem Automatisierten Externen Defibrillator (AED) Praktische Fallbeispiele
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