Voraussetzungen für die Brückenteilzeit Wer länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, kann seine Arbeitszeit nunmehr für einen Zeitraum von mindestens einem, höchstens jedoch für fünf Jahre reduzieren. Der Anspruch ist unabhängig von Gründen wie Kindererziehung oder Weiterbildung. Allerdings: Nur Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können auf die befristete Teilzeitphase pochen. Hierbei werden Personen in der Berufsbildung nicht mitgezählt. Antrag und Fristen Der Antrag auf befristete Verringerung der Arbeitszeit einschließlich des Zeitraums ist mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen, zum Beispiel per E-Mail. Darin sollten Beschäftigte auch den Wunsch zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit angeben. Erneute Antragstellung. Generell gilt, dass der Arbeitgeber den Wunsch eines Arbeitnehmers nach einer Änderung der Dauer oder Lage der bestehenden vertraglichen Arbeitszeit erörtern muss. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit und von der Anzahl der Beschäftigten beim Arbeitgeber.
Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit unbefristet, aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen oder einer einvernehmlichen Vertragsänderung reduziert haben, zählen nicht mit. Seine Entscheidung muss der Arbeitgeber einem Beschäftigten spätestens einen Monat vor dem angemeldeten Termin schriftlich mitteilen. Lehnt der Arbeitgeber einen Antrag nicht bis spätestens einen Monat vor geplantem Beginn ab, gilt die Brückenteilzeit wie von der Beschäftigten gewünscht als vereinbart. Antrag auf brückenteilzeit den. Änderungen der Arbeitszeit Während der Brückenteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte an die vereinbarte Arbeitszeit gebunden. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums ihre Arbeitszeit weiter zu verkürzen oder zu verlängern. Auch ein Anspruch auf vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit besteht nicht. Freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sind aber jederzeit möglich. Neuer Antrag Lehnt der Arbeitgeber den Antrag auf befristete Teilzeit ab oder ist der vereinbarte Brückenteilzeitzeitraum abgelaufen, bestimmt das Gesetz Fristen, ab wann ein neuer Antrag gestellt werden kann.
Nur wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Vereinbarung kommen, ist eine Änderung der Brückenteilzeit möglich. Was verändert sich für mich in der Brückenteilzeit? Die Brückenteilzeit ist eine wunderbare Möglichkeit, um Ihre Arbeitszeit herunterzudrehen und mehr Zeit für Privates zu haben – ohne die Konsequenz fürchten zu müssen, nicht in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren zu können. Antrag auf brückenteilzeit der. Grundsätzlich gelten jedoch die gleichen Regelungen wie bei einer "normalen" Teilzeit: Wer Teilzeit arbeitet, bekommt in der Regel auch weniger Geld. Wobei dem Teilzeitbeschäftigten in der Regel weiterhin der gleiche Stundenlohn wie bei einem Vollzeitbeschäftigten gezahlt werden muss. Auch Leistungen wie Jubiläumszuwendungen, Fahrtkostenzuschüsse und Weihnachtsgeld dürfen einem Teilzeitbeschäftigten nicht verwehrt werden. Wer weiterhin fünf Tage die Woche arbeitet, behält auch seinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Wenn Sie als Arbeitnehmer jedoch nicht an allen Arbeitstagen im Betrieb sind, wird der Urlaubsanspruch gekürzt.
Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn gestellt werden, also meist erst dann, wenn die Probezeit erfolgreich überstanden ist. (Wartezeit) Wer Brückenteilzeit beantragen will, muss das schriftlich tun (Schriftformerfordernis). Begründet werden muss der Antrag allerdings nicht. Zeitraum, Zeitpunkt und der gewünschte Umfang der Arbeitszeitreduzierung in der Teilzeit-Phase müssen im Antrag konkret benannt werden. Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit- Phase muss der Antrag gestellt werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber ihn als verspätet ablehnen. (Frist). Brückenteilzeit: die Arbeitszeit befristet reduzieren. Gründe für Ablehnung des Antrags auf Brückenteilzeit Ist ein Antrag grundsätzlich möglich und wurde er korrekt vom Arbeitnehmer gestellt, kann ihn der Arbeitgeber dennoch ablehnen. Vor allem wenn "betriebliche Gründe" gegen die Genehmigung des Antrages sprechen, ist eine Ablehnung ggfs. rechtens. Ein betrieblicher Grund kann sein, dass Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schließen der Personal-Lücke durch eine Brückenteilzeit zu teuer oder zu aufwendig sind.
Mit dem neuen Jahr kommt auch ein neues Gesetz – das Gesetz zur Brückenteilzeit. Doch was ist darunter zu verstehen? Die Brückenteilzeit gibt Arbeitnehmern ab Januar 2019 die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren. Das heißt, wer von Voll- auf Teilzeit umschwenkt, hat das Recht automatisch wieder auf Vollzeit umzusteigen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll dadurch erleichtert werden. Jedoch können sich nicht alle Arbeitnehmer über dieses Gesetz freuen. Wem Brückenteilzeit zusteht und was Sie noch über das neue Gesetz wissen müssen, erfahren Sie hier. Brückenteilzeit: Wo liegt der Unterschied zur normalen Teilzeit? In Deutschland sind 32 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Antrag auf brückenteilzeit 3. Davon arbeiten 9 Millionen in Teilzeit – also fast ein Drittel. Und das Teilzeitarbeitsmodell wird immer beliebter. In den letzten Jahren hat die Teilzeitbeschäftigung vor allem bei Arbeitnehmerinnen zugenommen. Die Zahl der in Vollzeit tätigen Arbeitnehmerinnen ist hingegen gleich geblieben.
Seit kurzem haben Arbeitnehmer, die weniger arbeiten möchten, die Möglichkeit, Brückenteilzeit zu beantragen. Der Antrag darauf muss beim Arbeitgeber nicht begründet werden. Daneben hat die Brückenteilzeit noch einen weiteren Vorteil für Arbeitnehmer, den andere Teilzeitregelungen nicht haben. Welcher das ist, verraten wir hier. Was bedeutet Brückenteilzeit? Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Regelung zur Brückenteilzeit, die sich im Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) findet. Diese Regelung besagt, dass Arbeitnehmer im Rahmen den Brückenteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, ihre Arbeitszeit für einen vorher festgelegten Zeitraum zu reduzieren. Dieser Zeitraum ist mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre lang. Die Brückenteilzeit zur befristeten Reduzierung der Arbeitszeit. In Tarifverträgen oder anderen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch andere Zeiträume vereinbart werden. Unter Umständen können Beschäftigte daher zum Beispiel auch für sieben Jahre in Brückenteilzeit gehen. Nach diesem Zeitraum, der vorher mit dem Arbeitgeber festgelegt wird, kehren die Arbeitnehmer wieder zu ihrer ursprünglichen wöchentlichen oder monatlichen Stundenanzahl zurück – ohne einen entsprechenden Antrag stellen zu müssen.
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