Frage vom 19. 4. 2013 | 14:49 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Statistik über Krankheitstage durch PB Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Auswertungen von Krankheitstagen. Ich habe Ärger mit der Personalabteilung, weil ich ein paar Fehler gemacht habe(zu denen ich stehe und die an sich auch nicht Gegenstand meiner kommenden Frage sind). Im Rahmen von Gesprächen wegen eben jener erwähnten Fehler, wurde ich zu einem Gespräch mit dem Personalbetreuer gebeten. Er hat dazu meinen Chef eingeladen. Auswertung von Krankenständen und Pflegefreistellungen. Mir wurde vorher zum Inhalt des Gesprächs keine Details genannt. Während des Gesprächs wurde dann vom Personalbetreuer eine statistische Auswertung sämtlicher Krankheitstage vorlegt von 2012, eine Kopie für mich und meinen Chef und erläuterte diese. Er beklagte sich darüber, dass die Krankheitstage so hoch wären. Außerdem ließ er durchblicken, dass ich vll den einen oder anderen Tag "Krankfeiere" (und bevor Kommentare dazu kommen: ja, der Krankenstand war letztes Jahr relativ hoch, weil ich allein wegen eines Autounfalls knapp 4 Wochen krank war und nein, ich habe nie krank gefeiert).
Was war denn das ausschlaggebende Argument? Womit hast du sie schlussendlich überzeugt? Ich habe ihnen darlegen können, dass diese Auswertungen keine rechtliche Grundlage haben. Es gibt kein Recht des Managements, keine Verpflichtung der Direktoren, Gesundheitsdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuwerten. Warum jemand auf Kur geht, geht niemanden etwas an. Eine Planbarkeit ist für die Geschäftsführung auch gegeben, wenn sie nicht wissen, warum ich wo auf Kur bin. Das musste erst geklärt werden, dass solche Auswertungen nichts mit Fürsorgepflicht zu tun haben, sondern ungesetzlich sind. Man kann sagen: Da hast du einen wirklich langen Atem gebraucht. BR-Beteiligungsrechte: Beurteilungsgrundsätze | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Das kann man wohl sagen. Übrigens, die Auswertungen finden wirklich nicht mehr statt, wie mir Beobachter berichten. Danke für das Interview
Quelle: Clara Fritsch Ein Betriebsrat berichtet im Interview, wie es ihm gelang die Auswertung und Weitergabe sensibler Beschäftigtendaten zu verhindern. Er möchte anonym bleiben. Fritsch: Lieber Max Mustermann, bei euch im Betrieb war der Schutz von Gesundheitsdaten der Beschäftigten nicht ganz so, wie man sich das vorstellt. Was war da los? Arbeitsrecht: Unternehmen müssen Krankheitszeiten sogar erfassen - Recht & Steuern - FAZ. Max Mustermann: Bei uns war schon lange das Gerücht am Laufen, dass unsere Krankenstände nicht nur administrativ erfasst werden, sondern auch Beschäftigte miteinander verglichen wurden. Mir kam als Betriebsrat zu Ohren, dass seit Jahren die Anzahl der Krankenstandstage, Kuren und Pflegefreistellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich von der Personalabteilung ausgewertet werden und dann an die Abteilungsleiter weitergegeben. Da dachte ich mir: Das darf doch nicht sein. Das geht doch niemanden etwas an, warum oder wie lange ich in Krankenstand oder Pflegefreistellung gewesen bin. Fritsch: Wie hast du davon konkret erfahren? Mustermann: Das Gerücht über diese Weitergabe der Auswertungen gab es schon lange.
Dieses sieht auch kein Gesetz vor. Einzige Möglichkeit, wann er das darf ist, wenn alle Arbeitnehmer eingewilligt haben. Davon ist aber sicherlich nicht auszugehen. Das, was der Arbeitgeber hier macht, ist zudem eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 Datenschutzgesetz. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 300. 000 € geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Übersteigt dieser Betrag die 300. 000 €, kann es sogar noch teurer werden. Also: In einem solchen Fall ist ein Anruf oder eine E-Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten eine Möglichkeit. Sie finden ihn unter ml
Nicht berücksichtigt werden in der Abwesenheitsquote meist Umstände, die keine Lohnfortzahlungspflicht nach sich ziehen (z. B. Langzeiterkrankungen). HR-Management & Payroll Bescheinigungen, gesetzliche Neuregelungen verständlich erklärt, Trends im Personal- und Zeitmanagement: Unsere HR-Management & Payroll Themenauswahl inkl. kostenfreien Whitepapern und Checklisten auf Sage Advice Beiträge ansehen Berechnungsbeispiel für die Fehlzeitenquote Das folgende Beispiel zeigt, wie die Abwesenheitsquote für eine Abteilung ermittelt werden kann: In einer Abteilung arbeiten fünf Arbeitnehmer, die monatlich 20 Arbeitstage leisten müssen. Sie verzeichnen in einem Monat die folgenden Kranktage: Mitarbeiter A: 10 Tage Mitarbeiter B: 2 Tage Mitarbeiter C: keine Fehltage Mitarbeiter E: 14 Tage krank Mitarbeiter F: 30 Tage krank Die Quote berechnet sich nun folgendermaßen: Abwesenheitsquote = (10 + 2 + 0 + 14 + 30 Fehltage): (5 Arbeitnehmer x 20 Arbeitstage x 12 Monate) x 100 => 56: 1. 200 x 100 = 4, 6 Prozent Tipp: Ziehen Sie die richtigen Rückschlüsse und Maßnahmen aus Ihrer Fehlzeitenquote?
Quelle: Clara Fritsch (CC) aus dem Alltag eines datenschützenden Betriebsrats Interview mit einem Angestellten-Betriebsrat Lieber Max Mustermann, bei euch im Betrieb war der Schutz von Gesundheitsdaten der Beschäftigten nicht ganz so, wie man sich das vorstellt. Was war da los? Bei uns war schon lange das Gerücht am Laufen, dass unsere Krankenstände nicht nur administrativ erfasst werden, sondern auch Beschäftigte miteinander verglichen wurden. Mir kam als Betriebsrat zu Ohren, dass seit Jahren die Anzahl der Krankenstandstage, Kuren und Pflegefreistellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich von der Personalabteilung ausgewertet werden und dann an die Abteilungsleiter weitergegeben. Da dachte ich mir: Das darf doch nicht sein. Das geht doch niemanden etwas an, warum oder wie lange ich in Krankenstand oder Pflegefreistellung gewesen bin. Wie hast du davon konkret erfahren? Das Gerücht über diese Weitergabe der Auswertungen gab es schon lange. Es dauerte jedoch einige Zeit, bis ich solch eine Liste zu Gesicht bekam.
Es ist noch immer möglich Reductil zu kaufen. Doch nur wenige Anbieter und zumeist unseriöse Firmen ermöglichen es, Reductil kaufen zu können und so die Abnahme anzukurbeln. Wo kann ich reductil kaufen den. Die Nebenwirkungen des Medikaments sind so stark und auch unvorhersehbar, dass mit der Einnahme von Reductil sehr vorsichtig umgegangen werden sollte. Mögliche Nebenwirkungen von Reductil: Steigender Blutdruck (Steigende Gefahr für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall mit tödlichem Ausgang) Steigende Herzfrequenz Verstopfung Übelkeit Anorexie Schwindel Schlaflosigkeit Schweißausbrüche Möglicherweise auch Lungenhochdruck (kann nicht ausgeschlossen werden) Allein diese Liste der Nebenwirkungen zeigt schon, warum Reductil vom Markt genommen wurde und nicht mehr eingenommen werden sollte. Natürlich treten diese Nebenwirkungen nicht bei jedem Anwender auf, doch es kann eben nicht ausgeschlossen werden, dass doch etwas Passiert. Aus diesem Grund wäre es wesentlich besser auf andere Appetitzügler umzusteigen, die natürlichen Ursprungs sind und die Gesundheit durch eine Einnahme nicht so stark gefährden.
Ursprünglich wurde Reductil in den 80er-Jahren als Antidepressivum eingesetzt, doch die Wirkung war nur sehr schwach. Reductil hemmt den Appetit und kann als starker Appetitzügler betrachtet werden. Die Nebenwirkungen von Reductil sind erheblich und so kann man hierzulande kein Reductil kaufen, da diese Abnehmpille vom Markt genommen wurde. Den Erfahrungen zufolge halfen die Kapseln aber bei der Abnahme. Wie kaufe ich reductil – reductil kaufen rezeptfrei | Cheap Seedboxes. Die Wirkung von Reductil Es gibt noch immer eine Vielzahl von Appetitzüglern auf dem Markt und bei weitem nicht alle können als ungefährlich bezeichnet werden. Vielmehr haben einige dieser Pillen so starke Nebenwirkungen, dass diese sogar bis zum Tod führen können und sollten aus diesem Grund zum Schutz der Gesundheit nicht eingesetzt werden. Reductil ist ein sehr starker Appetitzügler, dessen Marktzulassung aktuell ruht. Das bedeutet, dass Reductil vom Markt genommen und in der EU und in weiteren Industrienationen nicht mehr vertrieben wird. Zuvor war Reductil ein rezeptpflichtiges Medikament, welches ursprünglich als Antidepressivum genutzt wurde und aufgrund der geringen Wirksamkeit als Hilfe beim Kampf gegen überflüssige Pfunde vertrieben wurde.