Die Sauerteigzutaten von Hand mischen und 3-4 Stunden bei 26-28°C reifen lassen (mindestens Volumenverdopplung). Alle Zutaten 5 Minuten auf niedrigster Stufe und weitere 3-4 Minuten auf zweiter Stufe zu einem glatten und straffen Teig kneten (Teigtemperatur ca. 24°C). Den Teig 1 Stunden reifen lassen. Den Teig auf leicht geölter Arbeitsfläche rund- und anschließend langwirken und in eine gefettete Kastenform (ca. 22 x 9 x 10 cm) setzen. Den Kasten mit Folie oder einer Abdeckhaube zudecken und bei 5°C für 14-18 Stunden im Kühlschrank reifen lassen. Kastenweißbrot wie vom becker 2. Das Volumen sollte sich etwa verdoppelt haben. Falls nicht, dann bei Raumtemperatur auf diesen Punkt aufgehen lassen. Einschneiden und mit viel Dampf bei 250°C fallend auf 180°C für 55 Minuten backen. Zubereitungszeit am Backtag: ca. 1 Stunde Zubereitungszeit gesamt: ca. 19-23 Stunden Hocharomatisch, locker und morgens schnell gemacht: Kastenweißbrot mit Emmer Wer seine Quellen angibt, schätzt die Arbeit Anderer wert. Ich habe in diesen Blog über zehn Jahre lang eine Menge Zeit, Kraft und Geist investiert und tue es immer noch.
Deshalb bitte ich dich, bei jeder öffentlichen Nutzung meiner Ideen, Rezepte und Texte immer die konkrete Quelle anzugeben. Willst du auf dem Laufenden bleiben, dann abonniere gern meinen kostenlosen Newsletter. Möchtest du meine Arbeit am Blog unterstützen, dann freue ich mich auf DEINE HILFE. Aktualisiert am 19. April 2016 |
Oh ha – Sonntagabend und im Brotschrank herrscht gähnende Leere. Dann müssen wir doch mal etwas für die Brotecke unternehmen. Welches Brot möchtest du Morgen essen? Fragte ich meine Tochter Isabel. Weißbrot war die Spontane Antwort. Die Aufgabe ist lösbar und ich konnte auch das neue Backbuch von Karin einweihen. Zutaten für 1 Brot 750g 1 Ei 1 Eigelb 150 – 200ml lauwarmes Wasser 500g Weizenmehl (Typ 550), plus etwas Mehl zum Bestäuben 1, 5TL. Salz 2TL. Feinzucker 1 Päckchen Trockenhefe 25g Butter Sonnenblumenöl zum Einfetten Zubereiten Ei und Eigelb in einen Messbecher geben. Mit einem Schneebesen verquirlen und mit lauwarmen Wasser bis 300ml auffüllen. Mehl, Salz, Zucker und die Trockenhefe in eine große Rührschüssel geben. Die Butter als kleine Flocken in die Mischung geben und mittig eine Mulde drücken. Knuspriges Kastenweißbrot | Der GOURMET. In die Mulde gießen wir die Eimischung. Alles zu einem weichen Teig verarbeiten. Bis sich der Teig vom Schüsselrand löst. Auf einer leicht bemehlten Arbeitsfläche wird der Teig für ca.
BLOGBEITRAG Weißbrot nach Bäcker Süpke Weißbrot nach Bäcker Süpke Im kalten Winter, vier Tage nach dem vergangenen Heilig Abend, bloggte Bäcker Süpke ein Weißbrotrezept und ein Bild dazu, das sehr verführerisch aussah. Nach fast acht Monaten habe ich das Brot nun nachgebacken. Ich habe mich für die Weizensauer-Variante entschieden, sie aber um einen Vorteig ergänzt. Der Teig ist sehr fest, was den Einschnitten sehr entgegen kommt. Die Krume ist weich und kleinporig, wie es sich für ein normales deutsches Weißbrot gehört. Etwas enttäuscht bin ich über die Geschmacksvielfalt: die gibt es nicht. Es schmeckt "langweilig", neutral. Daran ändert auch der Vorteig nichts. Eine ganz schwach ausgeprägte säuerliche Note durch den Sauerteig konnte ich erschnuppern. Das einzige Highlight ist die dünne und knusprige Kruste. Weißbrot nach Bäcker Süpke - Plötzblog - Selbst gutes Brot backen. Andere helle Brote wie Baguettes esse ich auch gern mal pur. Bei diesem Weißbrot ist Belag wirklich zu empfehlen. Rein visuell eine Sensation, die Geschmacksnerven hat es aber bei mir nicht getroffen.
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Für zunächst vom Finanzamt bestrittene Erstattungsansprüche ist das erst der Fall, wenn an dem entsprechenden Bilanzstichtag der Realisierung des Anspruchs weder materiell-rechtliche noch verfahrensrechtliche Hindernisse entgegenstehen, der Anspruch vom Finanzamt also nicht (mehr) bestritten wird oder gemäß einer veröffentlichten verwaltungsinternen Weisung nicht (mehr) zu bestreiten ist. Davon ist auszugehen, wenn eine Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist, das Urteil vorbehaltslos im BStBl. II veröffentlicht wurde und der betroffene Steuerbescheid verfahrensrechtlich geändert werden kann. Diese Auffassung entspricht im Übrigen auch dem Beschluss zur bilanzsteuerrechtlichen Erfassung von Steuererstattungszinsen (vgl. ESt-Kartei ND § 5 Nr. 1. Was bedeutet Passivierung der Zahllast? | Buchhaltung | Repetico. 5). Danach kann ein Anspruch auf Erstattungszinsen frühestens dann aktiviert werden, wenn er hinreichend sicher ist. Für die Frage der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen und von Erstattungszinsen gelten insoweit die gleichen Grundsätze.
2007 zu erfassen. Nach dem auch steuerrechtlich zu beachtenden Vorsichtsprinzip des Handelsbilanzrechts (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) dürfen Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, erst dann aktiviert und als realisierte Erträge erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner (hier dem Finanzamt) anerkannt worden sind. Ferner können Steuererstattungsansprüche nur dann in der Bilanz ausgewiesen werden, wenn sie einen durchsetzbaren gegenwärtigen Vermögenswert verkörpern. Das heißt: Wenn und solange die Ansprüche vom Finanzamt bestritten werden bzw. die Finanzverwaltung insgesamt eine der Entstehung eines Erstattungsanspruchs entgegenstehende Rechtsauffassung vertritt, sind diese Forderungen nicht hinreichend sicher und wirtschaftlich durchsetzbar. Maßgebend bei der Aktivierung von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz und damit der Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) sind in erster Linie nicht die rechtlichen, sondern die wirtschaftlichen Gesichtspunkte.
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. 7. 2013, 6 K 2874/12 (Revision zugelassen, Az. BFH: I R 59/13) Wird der Vorsteuererstattungsanspruch vom Finanzamt bestritten, ist nach dem Vorsichtsprinzip die Forderung in der Bilanz des Unternehmers nicht zu aktivieren. Praxis-Info! Problemstellung Eine Aktiengesellschaft (AG) machte im Zusammenhang mit ihrem Börsengang die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Dabei wurde u. a. auf ein beim Europäischen Gerichtshof (EuGH – Az. C-465/03) anhängiges Verfahren hingewiesen. Der EuGH entschied dieses Verfahren im Sinne der AG am 26. 5. 2005; das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärte mit Schreiben vom 4. 10. 2006 (BStBl. I 2006, S. 614) dieses EuGH-Urteil für anwendbar. Zum 30. 4. 2007 buchte die AG den Vorsteuererstattungsanspruch zuzüglich festgesetzter Zinsen ein. Begründung: Für die Aktivierung des Anspruchs komme es auf die Veröffentlichung der EuGH-Entscheidung im Bundessteuerblatt an (siehe auch das spätere BFH-Urteil vom 31.